9.30.2006

§ 16 b Ent-Jungferungsfahrt

Das erste Mal... Am Donnerstag habe ich das erste Mal das tolle Angebot der Bahn des Call-a-Bike wahrgenommen. Zwar nicht die Kröung, die die Fahrradtechnik zu bieten hat und auch nicht wirklich bequem, aber man kommt scheller von A (Hauptbahnhof) nach B (Kanzlei) als zu Fuß...

§ 16 a Koffein


Dieser Post ist speziell für Daniel... Die Lavazza Espresso-Point... Macht zwar noch nicht den perfekten Espresso, aber die h.M. ist damit mehr als zufrieden ;-)

§16 II Skyline

Impressing! Die Aussicht aus den Frankfurter Büros der "Firma"... Am Mittwoch durfte ich an der internen Schulung in Frankfurt teilnehmen. Und neben full-service-catering gab es auch noch einen Eindrucksvollen Blick über "Mainhattan".

9.29.2006

§ 16 I Subsumtionsmachine in China

Der Kollege vom Mindermeinungs-Blawg hat eine recht interessante Entdeckung gemacht:

In China scheint gerade ein Modellversuch zu laufen, bei dem Urteile in Strafprozessen nicht mehr vom Richter, sondern von einem Computer gefällt werden. Die ultimative Subsumtionsmachine eben...

Angepornt von dieser die Welt der Juristen erschütternden Nachricht habe ich mich auf Spurensuche gemacht und tatsächlich folgende Meldung gefunden:

Gericht in China verhängt Strafmaß per Computer
Ein Gericht in Ostchina hat mehr als 1.000 Strafen mit Hilfe eines Computerprogramms verhängt, das dem Richter jeweils das Strafmaß vorgibt. «Niemand hat Berufung eingelegt», hob die
amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am 15.09.2006 den Erfolg des zweijährigen Versuchsprojekts im Distriktgericht von Zichuan in der Provinz Shandong hervor. [wie jetzt? Das chinesische Strafprozessrecht kennt tatsächlich derartige Rechtsmittel?] Das neu entwickelte Computerprogramm, in das Gesetze und Interpretationen aufgenommen worden seien, diene der Standardisierung der Urteile. [Todesstrafe, Todesstrafe, Todesstrafe... auch ein Standard...]

Objektive Entscheidungsfindung mittels Computer?
Der Richter gebe Details des Falles ein und das Programm schlage ihm Strafen zur Entscheidung vor, berichtet die Agentur. «Computer ohne Gefühle und Bedürfnisse sind bei ihren Entscheidungen
unbeeinflusst von äußeren Faktoren» [aber ist es nicht erst die Berücksichtigung ALLER Faktoren, die ein Urteil "gerechtt" machen?], sagte der Vizepräsident der Politik- und Rechtsuniversität Chinas, Zhang Baosheng. Die Staatsagentur verwies aber auch auf andere Experten, die darauf hinwiesen, dass Prozesse kompliziert seien sowie umfassendes Rechtswissen und praktische Erfahrungen erforderten. «Deswegen kann nur Entscheidungen von Richtern vertraut werden.»

Dem Abschluss des Kollegen von Mindermeinung ist weiter nichts hinzuzufügen:

Wie auch immer. Ich freue mich auf den Tag, an dem der Tenor lautet: "Der Angeklagte wird wegen eines schweren Ausnahmefehlers zu 0028: C007FC54 in VxD verurteilt."

§ 15 Hit me with your Sellerie!


Es gibt Namen, die sollte man für sein Geschäft nicht wählen, wenn man nicht auf seinen 2-3 Stammkunden sitzen bleiben möchte . Dieser Anti-Carnivores-Shop in München hat einen solchen Namen gefunden: "S.M. Vegetarisch"...
Geht es nur mir so, oder kommen jetzt auch den Lesern plötzlich Bilder, die man lieber verdrängen möchte, wie von Sellerie und Lauch wundgeprügelte Hintern, schmerzhafte Spielchen mit richtig großen Möhren, Gurken oder was auch immer... Gar nicht gut!

9.28.2006

§ 15 We don't speak no English here no longer!

Peinlich ist das, was sich das Bundesministerium der Justiz da geleistet hat: Da wurde am 6. September noch jubelnd verkündet, dass das BGB jetzt zur Freude aller ins Englische übersetzt wurde und es wurde sich schon dafür entschuldigt, dass die Übersetzung die Poesie des Originals nicht annäherungsweise wiederspiegeln konnte:
Unfortunately a few particularities could not be considered.
Section 923 (1) BGB is a perfect hexameter and Section 923 (3) BGB rhymes:
„Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch”.

Doch dann heute das: Das Bundesministerium nimmt auf der entsprechenden Homepage bekannt, dass:

Auf Grund von Mängeln der von einem externen
Übersetzerteam zugelieferten Übersetzung sah sich das Bundesministerium der
Justiz leider gezwungen, die Übersetzung aktuell nicht weiter bereitzustellen.
Wir bitten um Verständnis.
In view of flaws in the translation supplied by a
team of external translators the Federal Ministry of Justice is unfortunately
compelled to refrain from making this translation available. We apologize for
the inconvienence.

Ja liest man sich denn das Werk nicht durch (Stichwort:"Abnahme"), für das man wahrscheinlich ein kleines Vermögen ausgegeben hat? Aber schön, dass man die Schuld mal wieder auf andere schieben kann... Externes Übersetzerteam... War das Projekt aus Kostengründen etwa nach Osteuropa outgesourct?

Wieder ein schöner Punkt im "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler 2006: Untaugliche Übersetzung des BGB ins Englische: (von mir geschätzte) 1,6 Mio. EUR.

Wäre das Ministerium doch nur mal zu mir gekommen, ich hätte zwar vermutlich auch Unbrauchbares abgeliefert, das aber mit Sicherheit günstiger als die "Experten"...

§ 14 Gesellschaftsrecht


Randbemerkung: Ich sollte lernen, mit dieser Billig-Kamera im Teuer-Handy umzugehen. Eigentlich ist es wohl wie eine Schuhkartonkamera: Blende auf, 3 Minuten ohne Wackeln warten, Blende zu. Ich bin einfach zu ungeduldig!

Jedenfalls heute das erste Mal die großartige neue Kapitalgesellschafts-Würstchenbude vor dem Augsburger Hauptbahnhof gesehen. Wer's nicht lesen kann: "Bratwurst Flori Ltd.". Eine Limited, Stammeinlage von gerade mal einem (1) Englischen Pfund Sterling und einer Breifkastenadresse in Endland. Dafür auch ähnlich haftungsbeschränkt wie die deutsche GmbH.
Nun frage ich mich bloß, wer dem armen Bratwurst Flori eingeredet hat, dass er sich unbedingt in einer (bestimmt auch noch Einmann-) Kapitalgesellschaft organisieren muss um der unbeschränkten Persönlichen Haftung zu entgehen. Für wie viel kann so eine Imbisbude schon haften? Gut, mit einem Pfund Sterling bekommt man noch kein Pfund Würstel, aber so hoch können die Belastungen doch gar nicht sein, dass sich der Gründungs- und Verwaltungsaufwand für eine Ltd. lohnen.

Vielleicht sollte ich demnächst auch einfach mal jemanden davon überzeugen, dass eine Ltd. die ideale Geschäftsform für ihn / sie ist. Die Bettler-am-Ausgburger-Hauptbahnhof-Ltd. beispielsweise oder andere interessante Gesellschaften. Für Vorschläge bin ich immer dankbar :-)

9.26.2006

§ 13 II Happy Birthday!


Der Jacky mit dem heißen Leben ;-) meinen herzlichsten Glückwunsch zum Geburtstag!

§ 13 I Sehnsucht die 2.


Es ist einfach nicht fair... Gestern auf dem Weg zur Arbeit an mehreren Schildern vorbei gekommen, die den Weg zur "Fairway" Messe weisen... Ich will da auch hin! Und außerdem gibt es da ja noch das Golfhouse, an dem ich vorbei musste... Ich muss jetzt gaaaanz stark sein!

Notiz am Rande: Kurzzeitig habe ich mir überlegt, wie das typische Hotel oder der typische Amerikaner die "13" in den Überschriften einfach wegzulassen, hätte ja eh keiner gemerkt, wenn plötzlich nach § 12 § 14 kommt, oder? Aber nachdem § 13 BGB ja eine so schöne Bedeutung hat und von mir tatsächlich in einer oder ich glaube sogar zwei Klausuren im Examen Anwendung finden durfte, darf § 13 auch auf dem Blog nicht fehlen.

9.25.2006

§ 12 Dirty B*#&µ!


Es gibt Namen, die bedeuten in anderen Sprachen nicht das, was sie bedeuten sollen. So kaufen Spanier angeblich keine Piaggio Roller, da das in Spanisch so viel wie "Wichser" heißen soll, der Toyota MR2 verkauft sich wegen der -ausgesprochenen- Nähe zum französichen "Merde" in Frankreich fast gar nicht und ich traue mich wetten, dass in der Augsburger Bitschlinstr. relativ wenige anglophile Ladies freiwillig wohnen :-)

§ 11 I Kryptisch


Kryptisch: Was will mir dieses Plakat sagen? "Es gibt keine Rettung mehr, Du säufst Dich eh zu Tode", "Bitte nicht im Drink schwimmen, es könnte tödlich enden (und damit eine Warung an alle Fliegen)" oder einfach nur "kein Rettungsring, Martini, Totenkopf"?
So etwas kann einen den ganzen Tag lang beschäftigen...

§ 11 II Gefährliches Werkzeug


Am Freitag war mal wieder ein enorm stressiger Tag auf Arbeit ("und sonst ist keiner da!"). Vor lauter Überforderung habe ich mich mal kreativ versucht und Bauanleitungen dieser Homepage nachzubauen. Et voilá: Meine "super maul" der Kategorie "advanced guns".

Ich muss wirklich versuchen, mehr zu tun zu bekommen...

§ 10 Sehnsucht



Jeden Tag an tollen großen Grünflächen vorbeidefilieren... Und obwohl sich auf selbigen auch noch herrliche Ziele befinden muss ich ohne Schläger und ohne einen einzigen Abschlag weiter...
Sehnsucht nach dem Golfplatz...

§ 9 Trojaner, Viren, Würmer

(I)Trojaner, gesehen am Münchner Königsplatz. Wer den auf seinen PC lässt riskiert eine völlige Zerschmetterung des Gehäuses!

(II) Viren: derGANZEverdammteBlog

(III) Würmer: Gammelfleisch der Woche

9.22.2006

§ 8 (I) Niedere Beweggründe die 1.


Gestern Abend das Parfum (oder wie der Franke sagt: "S'Barfääng") gesehen. Unglaublich gute Literaturverfilmung. Und ein schönes (bisher wohl noch in keinem Lehrbuch erfasstes) Beispiel für einen niederen Beweggrund, nachdem Grenouille die Fertigstellung seines Parfums und damit seine Interessen über das Leben der anderen stellt.
Nebenbei bemerkt: Das Urteil gegen ihn dürfte wohl deutlich gegen Art. 1 GG verstoßen. (Auf ein Kreuz gebunden werden und mit 12 Schlägen mit einer Eisenstange alle Glieder zerschmettert bekommen dürfte ziemlich eindeutig eine Herabstufung des Delinquenten zum bloßen Objekt darstellen).

Und für alle, die das Ende kennen: Ich konnte einfach nicht anders als immer wieder an die aktuelle Axe-Werbung zu denken, frei nach "spray more, get more!"...

§ 8 (II) Niedere Beweggründe die 2. iVm verminderter Schuldfähigkeit

Nach dem Kino um 23.00 Uhr mit dem Nachtzug nach Hause gefahren. Ein ganzer Zug voller SEHR angeheiterter und teilweise auch sehr agressiver Menschen. Abteiltür auf, Gepöbel von innen, Abteiltür zu... Abteiltür auf, Gepöbel von außen nach innen, Abteiltür zu... Abteiltür schneller auf, agressives unverständliches Gebrüll von innen, nicht minder agressives Gebrabbel von außen...

Bin ich der einzige, der sich dabei an den klassischen Lehrbuchfall zum niederen Beweggrund dachte, bei dem sich zwei Männer über Fenster auf / Fenster zu so in die Haare bekommen haben, dass der eine den anderen erstochen hat? Immerhin hätte bei den Beteiligten gestern Abend evtl, sogar § 20 StGB angewandt werden können, auch wenn der bei Tötungsdelikten erst ab 3,5 Promille angewandt werden kann...

§ 8 (III) Art. 5 GG - Kunst und OWi


Gestern auf dem Weg ins Kino gleich zwei juristische Assotiationen auf ein Foto bekommen: Oooooh, Kunst. Da ich nicht genau weiß, was mir der große runde rote Kreis sagen möchte sei hier noch mal kurz die vereinfachte Definition von Kunst wiedergegeben:

"Kunst ist alles, was nicht offensichtlich nicht Kunst ist..."


Und weiter: Der schwarze Van im Hintergrund begeht gerade einen Parkverstoß, nachdem die Sadt München ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich bei der Kunstplattform um Grünflöche handelt. Handelt es sich zwar nicht. Das Amt für Grünordnung möchte uns damit aber sicher sagen, dass die Kunstplattform wie eine Grünfläche zu behandeln ist.

9.21.2006

§ 7 Fundstück des Tages


Heute seit langem mal wieder mit der münchner U-Bahn gefahren undwas ist das erste, was einem auffällt, wenn man nach oben sieht? Die allgegenwärtigen "Schwarzfahren nein d:-)nke" Aufkleber.
Der Hinweis, dass Schwarzfahren "nach Paragraph §265 a StGB" eine Straftat ist hat mich dann doch ein wenig ins Zweifeln gebracht. Aber als guter Jurist zweifelt man nicht lang, sondern zieht Kommentar und Gesetz zu rate. Und siehe da, neben der Erschleichung von Leistungen eines Automaten (hier (-)) ist in § 265 a I Alt. 3 StGB tatsächlich auch die Erschleichung der Beförderung durch öffentliche Verkehrsmittel pönalisiert. Allerrdings liest sich hierzu bei Lackner im Kommentar:
Die in diesem Punkt zu weite Rechtsprechung bezieht hier auch den Fall ein, dass jemand ein Verkehrsmittel, dessen Zugang nicht kontrolliert wird, ohne gültigen Fahrausweis benutzt.
Leider fürchte ich, dass diese Ansicht vor Gericht nicht einen Pfifferling wert sein wird. Also schön weiter Fahrkarten kaufen...

(Und: liebe Münchner Studenten im 1. Semester, auch wenn es euch jeden Tag in der U-Bahn vorgemacht wird, die richtige Zitierweise für Praragraphen lautet entweder Paragraph 265 a STGB oder § 263 a StGB, keinesfalls aber "Paragraph § 263 a StGB"!)



9.19.2006

§ 6 Thorsten Legal

Die neue Anwalts-Serie bei VOX, Boston Legal läuft ab dieser Woche an. Ob ich sie mit gleicher Begeisterung wie CSI oder Dr. House verschlingen werde steht noch in den Sternen. A propos Sterne: William Shattner als Senior-Partner zu besetzen war entweder ein genialer Schazug oder vollkommen bekloppt... Captain Kirk als Anwalt? Evtl. doch ein Grund sich die Sendung mal probehalber anzusehen...

Und noch eine neue Großkanzlei Serie beginnt diese Woche: Thorsten Legal, Thorsten als unerschrockener Praktikant in einer Münchner Großkanzlei! Ich muss schon sagen, außer der Tatsache, dass die 60 Stunden Woche für Anwälte und Partner kein Gerücht ist und ich schon in meinem Praktikumsvertrag eine Üerstundenklausel habe könnte man sich an die Arbeit gewöhnen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich es gut oder schlecht finden soll, dass nur wenige in der Kanzlei über 30 zu sein scheinen. Ob das an einer dezent anderen Lebenserwartung in dem Beruf liegt oder halten sich nur alle so gut? Der Sache muss auf den Grund gegangen werden...

9.18.2006

§ 5 Body-Mass-Index als Gefahr im Polizeirechtlichen Sinn


Erst kam das italienische Rauchverbot, jetzt kommt das Milanese-Modelverbot! Bürgermeisterin Letizia Moratti will magersüchtigen Schönheiten ein Laufsteg-Verbot auferlegen. Die Regel: Ist ein Model 1,76 Meter gross, darf es nicht leichter als 56 Kilo sein. Das entspräche dann einem Body-Mass-Index (BMI) von 18. Auch das ist noch untergewichtig. Als gesund gelten bei Ärzten BMI-Werte um die 20 bis 24.

Wie würde man das wohl in Deutschland begründen? Erstens müsste wohl eine Verordnung dem ganzen vorausgehen, nachdem es sich dabei nicht um eine "Gefahr" handelt, die sich bei Nichteingreifen der Polizei verwirklichen würde, so dass die Sicherheitsbehörden zuständig wären, zweitens handelt es sich dabei um eine Maßnahme im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Stadt (Mailand)?
Das wäre wohl mal wieder ein Fall für die Anwendung des antiquierten Begriffes der "Volksgesundheit"...

Schön auch der Kommentar des Herren Gay (nomen est omen?) der Modellagentur von Naomi Campbell, die auf den ersten Blick etwas anderes ausdrückt, als von Herrn Gay gewollt:

Riccardo Gay von Naomis Modelagentur findet die Vorwürfe völlig übertrieben und sagt: «80 Prozent unserer Mädchen könnten nicht mehr laufen.»
(Quelle: ARD Morgenmagazin, bzw. http://www.blick.ch/showbiz/artikel45112)

9.17.2006

§ 4(II) Juristische Stilblüten aus der Laiensphäre

Da ich mich gerade schon mal in der Laiensphäre des (berüchtigten) Forums aufhalte: hier noch die schönsten Stilblüten:

Abgesehen davon, es gibt keine höhere Instanz als das Bundesverfassungsgericht, das bricht jedes Recht. Das ist nun mal so, das war schon immer so, das wird auch noch immer so sein!
bzw:
Aber laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf nun jeder Anwalt sein bzw. einen Menschen vertreten.
und in die gleiche Richtung:

Hallo,
ich hätte eine Frage kann man auch eine Zulassung beim Amtsgericht bekommen ohne ein Rechtsanwalt zu sein bzw. ein Jura Studium gemacht zu haben bekommen ? Wenn ja, könnte mir jemand ein paar Infos bezüglich dessen geben, bin für jeden Beitrag dankbar!



§ 4 (I) Grober Undank in der juristischen Laiensphäre

Um der Bezeichnung WebLAWg gerecht zu werden, hier der erste (mehr oder weniger) juristische Post auf diesem Blog:
Heute entliehen von meinem Lieblings-Forum, auf dem regelmäßig juristische Laien versuchen anderen Laien das deutsche Recht zu erklären und dabei immer wieder gaaanz tief in die Toilette greifen...

Frage:
Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen:
Mein Freund und ich haben uns diese Woche getrennt und befinden uns im Moment in einer Art Schlammschlacht, denn er hat mir am Anfang dieses Jahres eine Snowboardausrüstung geschenkt. Auf Grund unserer momentanen Schlammschlacht besteht er darauf, dass ich ihm diese zurückgebe und sagt, ihm würden die Sachen rechtlich zustehen. Wenn ich dies nicht machen würde, dann würde sein Anwalt ein Schreiben ansetzen.
Sind es wirklich rechtlich seine Sachen und bin ich somit rechtlich dazu verpflichtet ihm diese zurück zugeben?
Antwort:
Es tut mir leid für Dich, aber die rechtliche Situation ist die folgende:
Dein Freund hat einen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Geschenkes ( Snowboardausrüstung) Der Rückgabeanspruch ergibt sich aus §§ 530, 531 BGB. Bei dieser Art von Geschenk handelt es sich weder um eine Pflicht noch um eine Anstandsschenkung. Wäre es so ein Geschenk, könntest Du das Geschenk behalten, vgl, §534 BGB. Mit anderen Worten, Du hast das Geschenk herauszugeben. Wenn Du meine ehrliche Meinung hören möchtest, was willst Du denn mit den Zeug, wenn ihr euch schon trennt, dann sollte jeder das zurückgeben was er vom partner erhalten hat.
Darüber belehrt, dass es sich hierbei schon um eine vollzogene Schenkung handelt, die nur bei grobem Undank zurückgefordert werden könnte, versucht der "Profi" zu retten, was zu retten ist und "argumentiert" wie folgt:

Diese Annahme [nur bei Grobem Undank] gibt die Rechtslage irrig wieder. Zu den Gründen [aha: hat also schon mal ein Urteil gelesen...]: Bei dieser Art von Geschenk handelt es sich weder um eine Anstands bzw Pflichtschenkung, vgl. §535 BGB. Durch Beendigung der Beziehung entfällt die Geschäftsgrundlage [ja, genau!], das mag sie ein wenig befremdlich anhören, aber dieses Geschenk wurde zum damaligen zeitpunkt gemacht, als die Beziehung noch intakt war. Nach Beendigung der Beziehung ist die Geschäftsgrundlage ( intakte Beziehung ) entfallen, so das das gemacht Geschenk herauszugeben ist. Ein Rechtsanspruch zum Behalten des Geschenkes ist durch die Beendigung der Beziehung entfallen. Somit ist der Gegenstand herauszugeben. Das der gegenstand (Geschenk) herauszugeben ist, dazu verweise ich auf §§ 530, 531 BGB. Andere Auffassungen sind Falsch! [Jegliche Rechtschreib- und Interpunktionsfehler sind im Original belassen!]
Diese Ansicht wird auch 3 Posts später wieder fallen gelassen, da der "Profi" scheinbar die Sinnlosigkeit seiner Ansicht selbst eingesehen hat. Stattdessen stellt er sich jetzt auf den Standpunkt, dass es sich bei der "Schlammschlacht" und erst recht der Trennung als solcher natürlich ohne Zweifel um groben Undank handelt...

Was lernen wir daraus? Freuen wir uns, wir die wir das Recht studiert haben und in absehbarer Zeit als Rechtsbeistand unser Geld verdienen dürfen über solche "Profis" im Netz. Sie werden uns mit ihren hervorragenden Ratschlägen mehr als genug Arbeit verschaffen.

Und wenn das Rechtsberatungsgesetz demnächst gelockert wird kann die ganze Sache erst recht lustig werden. Es werden zwar fast nur noch Haftungsfälle gegen private Rechtsberater zu bearbeiten sein, die dafür mit ordentlichen Streitwerten, da dann auch die Gerichtskosten des wegen der falschen Beratung verlorenen Prozesses hinzu kommen. Goldene Zeiten brechen an!



§ 3 Justitia ganz privat

Tobi zieht um. Und da hat meine Wenigkeit nach dem Streichen der Wände in der neuen Wohnung nichts besseres zu tun, als die frisch gestrichene weiße Wand in nur sieben Stunden wieder mit schwarzer und grauer Frabe zu verschandeln... Und das Blattgold geht auch nicht mehr so einfach von den Wänden. Pech gehabt!

P.S. Wenn mich Renovierungswütige für weitere Wandbilder buchen wollen bin ich gerne zu (fast) jeder Schandtat bereit!

§ 2 Gefangen im Jurastudium


Nachdem bereits die ersten Zeitungen an der Veröffentlichung meiner Geschichte interessiert waren, ist es nun endlich so weit:
Das Studium hat mich (hoffentlich) fürs erste aus seinen großen kalten Klauen entlassen und ich bin frei. Zumindest ein wenig, da ich mich todesmutig ab morgen wieder in ein Praktikum bei einer GROSSEN internationalen Münchner Kanzlei stürzen werde...

§ 1 Ich blogge, also bin ich!

Da es wohl langsam zum guten Ton gehört, nicht nur mit einer eigenen Website, sondern auch noch mit einem eigenen Blog im Internet vertreten zu sein und die restlichen Rund 6.599.999.999 Menschen auf diesem Globus an meinem innersten Privatleben teilhaben zu lassen, beuge ich mich endlich dem enormen Gruppenzwang.
Da bin ich, Internet!