9.28.2006

§ 15 We don't speak no English here no longer!

Peinlich ist das, was sich das Bundesministerium der Justiz da geleistet hat: Da wurde am 6. September noch jubelnd verkündet, dass das BGB jetzt zur Freude aller ins Englische übersetzt wurde und es wurde sich schon dafür entschuldigt, dass die Übersetzung die Poesie des Originals nicht annäherungsweise wiederspiegeln konnte:
Unfortunately a few particularities could not be considered.
Section 923 (1) BGB is a perfect hexameter and Section 923 (3) BGB rhymes:
„Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch”.

Doch dann heute das: Das Bundesministerium nimmt auf der entsprechenden Homepage bekannt, dass:

Auf Grund von Mängeln der von einem externen
Übersetzerteam zugelieferten Übersetzung sah sich das Bundesministerium der
Justiz leider gezwungen, die Übersetzung aktuell nicht weiter bereitzustellen.
Wir bitten um Verständnis.
In view of flaws in the translation supplied by a
team of external translators the Federal Ministry of Justice is unfortunately
compelled to refrain from making this translation available. We apologize for
the inconvienence.

Ja liest man sich denn das Werk nicht durch (Stichwort:"Abnahme"), für das man wahrscheinlich ein kleines Vermögen ausgegeben hat? Aber schön, dass man die Schuld mal wieder auf andere schieben kann... Externes Übersetzerteam... War das Projekt aus Kostengründen etwa nach Osteuropa outgesourct?

Wieder ein schöner Punkt im "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler 2006: Untaugliche Übersetzung des BGB ins Englische: (von mir geschätzte) 1,6 Mio. EUR.

Wäre das Ministerium doch nur mal zu mir gekommen, ich hätte zwar vermutlich auch Unbrauchbares abgeliefert, das aber mit Sicherheit günstiger als die "Experten"...

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