§ 14 Gesellschaftsrecht

Randbemerkung: Ich sollte lernen, mit dieser Billig-Kamera im Teuer-Handy umzugehen. Eigentlich ist es wohl wie eine Schuhkartonkamera: Blende auf, 3 Minuten ohne Wackeln warten, Blende zu. Ich bin einfach zu ungeduldig!
Jedenfalls heute das erste Mal die großartige neue Kapitalgesellschafts-Würstchenbude vor dem Augsburger Hauptbahnhof gesehen. Wer's nicht lesen kann: "Bratwurst Flori Ltd.". Eine Limited, Stammeinlage von gerade mal einem (1) Englischen Pfund Sterling und einer Breifkastenadresse in Endland. Dafür auch ähnlich haftungsbeschränkt wie die deutsche GmbH.
Nun frage ich mich bloß, wer dem armen Bratwurst Flori eingeredet hat, dass er sich unbedingt in einer (bestimmt auch noch Einmann-) Kapitalgesellschaft organisieren muss um der unbeschränkten Persönlichen Haftung zu entgehen. Für wie viel kann so eine Imbisbude schon haften? Gut, mit einem Pfund Sterling bekommt man noch kein Pfund Würstel, aber so hoch können die Belastungen doch gar nicht sein, dass sich der Gründungs- und Verwaltungsaufwand für eine Ltd. lohnen.
Vielleicht sollte ich demnächst auch einfach mal jemanden davon überzeugen, dass eine Ltd. die ideale Geschäftsform für ihn / sie ist. Die Bettler-am-Ausgburger-Hauptbahnhof-Ltd. beispielsweise oder andere interessante Gesellschaften. Für Vorschläge bin ich immer dankbar :-)
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