9.18.2006

§ 5 Body-Mass-Index als Gefahr im Polizeirechtlichen Sinn


Erst kam das italienische Rauchverbot, jetzt kommt das Milanese-Modelverbot! Bürgermeisterin Letizia Moratti will magersüchtigen Schönheiten ein Laufsteg-Verbot auferlegen. Die Regel: Ist ein Model 1,76 Meter gross, darf es nicht leichter als 56 Kilo sein. Das entspräche dann einem Body-Mass-Index (BMI) von 18. Auch das ist noch untergewichtig. Als gesund gelten bei Ärzten BMI-Werte um die 20 bis 24.

Wie würde man das wohl in Deutschland begründen? Erstens müsste wohl eine Verordnung dem ganzen vorausgehen, nachdem es sich dabei nicht um eine "Gefahr" handelt, die sich bei Nichteingreifen der Polizei verwirklichen würde, so dass die Sicherheitsbehörden zuständig wären, zweitens handelt es sich dabei um eine Maßnahme im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis der Stadt (Mailand)?
Das wäre wohl mal wieder ein Fall für die Anwendung des antiquierten Begriffes der "Volksgesundheit"...

Schön auch der Kommentar des Herren Gay (nomen est omen?) der Modellagentur von Naomi Campbell, die auf den ersten Blick etwas anderes ausdrückt, als von Herrn Gay gewollt:

Riccardo Gay von Naomis Modelagentur findet die Vorwürfe völlig übertrieben und sagt: «80 Prozent unserer Mädchen könnten nicht mehr laufen.»
(Quelle: ARD Morgenmagazin, bzw. http://www.blick.ch/showbiz/artikel45112)

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