10.13.2006

§ 26 A so a damischer Rechtsstreit, Gruzzidürggn'!

Heute mal wieder eher wenig zu tun und daher gerade nachgesehen, was die NJW denn zur Zeit meiner Geburt (auch "die gute alte Zeit") so berichtet hat...

Und hach, wie lieblich war damals noch die deutsche Rechtslandschaft! BGH und BVerfG mussten sich noch nicht mit Kannibalen beschäftigen, Kanzleien wurden noch nicht wegen Falschparkens durchsucht (!) und es wurde sich noch um Menschlich wichtige Themen beim BVerfG gestritten:

BVerfG "Verfassungsmäßigkeit der Anrede 'Frau' " (NJW 1981, 2178):
Das BVerfG stellt hierbei fest, dass eine Frau nicht durch die Anrede "Frau" gegenüber den (von ihrem Arbeitgeber!) mit "Herr" angesprochenen Männern diskreminiert wird. Der BVerfG legt in seiner Entscheidung dabei sehr schön dar, dass schon im Althochdeutschen "Frau" als Gegenteil zu "Mann" verwendet wurde (und stützt dies auf das juristisch immer korrekte und als Rechtsquelle für den BVerfG angesehene Standardwerk "Meyers Enzyklöpädisches Lexikon" sowie "Mayers Lexikon" - werden wir, wenn die ersten Verfassungsrichter den Umgang mit dem Internet gelernt haben in Urteilen demnächst Definitionen finden, die mit "Siehe http://www.wikipedia.de Stichwort "Mordmerkmal Heimtücke"?).
Zurück zum Fall: Die von der Klägerin begehrte Anrede "Dame", belehrt uns das BVerfG weiter, sei erst ab 1622 Bestandteil der deutschen Sprache geworden und schon ab der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts (also ab 1650!) als Ausdruck für "Hofmätresse", "Dirne" verwendet worden. Da sich die Bezeichnung nie als Gegenstück der Anrede "Herr" durchgesetzt hat, sei die Anrede "Frau" somit keinesfalls diskreminierend iSd Art. 3 II GG. Wäre ja noch schöner.

Ich freue mich schon wieder daruf, bei Dunkelheit am Augsburger Hauptbahnhof anzukommen und auf dem nach Hause Weg die liebreizenden "Damen" auf der Prinzregentenstraße möglichst ohne angesprochen zu werden zu passieren (schauder!)...

(Übrigens: http://de.wikipedia.org/wiki/Dame: "Der Begriff Dame (v. französ.: dame Herrin, aus lat.: domina Hausherrin)[...]")

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