10.09.2006

§ 23 I Münchner Modell

Wie war das nochmal im Polizei- und Sicherheitsrecht? Wir erinnern uns: Abschleppfälle (das Problemchen mit der Abgrenzung unmittelbare Ausführung / Ersatzvornahme sparen wir uns) der kommunale Parküberwacher bzw. die kommunale Parküberwacherin (von manchen auch liebevoll "Politesse" genannt) entdeckt den Falschparker, der so grottenfalsch parkt, dass er abgeschleppt werden muss. Da das aber unter "Gefahrenabwehr" fällt (auch die OWi ist ja eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung), liegt das Abschleppen zur Gefahrenabwehr im Aufgebenbereich der Polizei. Also müsste theoretisch ein Polzieibeamter vorbeikommen und sich die Situation ansehen und entscheiden "Ja, der Sack wird abgeschleppt". Da Polizisten aber nicht wie Sand am Meer vorhanden sind und sich die paar die wir haben lieber um das Fassen von Bankräubern, Sexualstraftätern, Großkriminellen (dü-dü-dü-düüüü-dü-dü-dü-düüü-dü-dü-dü-düüüüü) oder das Besorgen der nächsten Leberkässemmel kümmern sollten, hat sich der findige Freistaat, insbesondere die besonders findige Stadt München das "Münchner Modell" ausgedacht.

Also ruft die Politesse über ihr Diensthandy bei der Polzieidienststelle an, teilt dem (echten) Polizisten mit wo und wie das Auto fehlgeparkt ist und dieser erntscheidet dann anhand seiner immens guten Ortskenntnis, dass "der Sack abgeschleppt wird". Tolles Modell, spart Zeit, Personal und Geld. Und war so toll, dass es bundesweit anerkannt und angewandt wurde und über Jahre kein Polizist mehr ein falsch geparktes Auto zu Gesicht bekam.

Und was sehe ich gestern auf meinem Weg zur Arbeit und in der Mittagspause gleich noch mal? Eine junge Dame, die in einer schwarzen Jacke mit dem großen Aufdruck "Polizei" Knöllchen verteilt! Ja wie denn nun? Sollen das jetzt regluläre Polizeikräfte machen? Oder hat die Polzei jetzt eine Unterabteilung, sozusagen eine Tochtergesellschaft ("Polizei München Verkehrsüberwachung Ltd.") gegründet, die eigentlich keine Polizisten nach PAG, POG sind sondern sich nur um die Verkehrsüberwachung kümmern? Oder sind das etwa doch "echte" Polizisten, die dann den Strafzettel notfalls auch unter Anwendung unmittelbaren Zwangs und dem Gebrauch von Schusswaffen am Wagen anbringen dürfen? Denn wenn nicht, was tut dann so eine "Polizistin", wenn neben ihr eine Bank ausgeraubt wird? Mit Knöllchen werfen?

Die nächste die ich sehe muss ich glaube ich mal blöd anquatschen und fragen... Ergebisse werden gepostet!





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