4.28.2010

§ 379 zweigliedriger Streitgegenstand

Ich hätte nicht gedacht, dass ich die Theorie vom zweigliedrigen Streitgegenstand wirklich einmal anwenden muss, aber es kommt immer anders als man denkt:

Die gute Frau auf der Gegenseite schickt uns gerade ein kurzes Schreiben per Fax in dem sie darauf hinweist, dass wir doch gefälligst die Klage zurück nehmen sollen, da sie in der Sache schon verurteilt wurde und nicht noch einmal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.

Dass das Urteil, dass sie beigefügt hat mit unserer Mandantin mal so gar nichts zu tun hat, außer dass vielleicht (und das ist noch nicht mal erkennbar) eine ähnliche betrügerische Handlung des Mannes der Gegnerin vorlag. Das unsere Mandantin an dem Rechtsstrieit mal gar nicht beteiligt war, ist für die Gegnerin natürlich ebenso wenig relevant, als dass es sich um eine Leistungs- und keine Anfechtungsklage gehandelt hat.

Langsam verstehe ich, warum das Schreiben von der Gegnerin persönlich kommt und nicht von ihrem Anwalt. Den Kollegen habe ich mal in Kenntnis gesetzt und um kurze Stellungnahme gebeten...

1 Comments:

Blogger kim said...

Hallo.
Sorry, was ich dir schreibe gehört eigentlich nicht hierein, aber ich schätze, hier ist die wahrscheinlichkeit höher, dass mein text gelesen wird. aber zu deinem Schweinehundbeitrag habe ich eine Frage: woher hast du das bild mit dem Hund im schweinekostüm? wir arbeiten nämlcih gerade an nem projekt und würden das bild sehr gerne verwenden. hast du das gemacht? wenn nicht, aus welcher quelle stammt es? über eine antwort würde ich mich freuen: kimanh@live.de
Danke!
Liebe grüße und danke im voraus

20:20  

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