4.21.2010

§ 378 Rechtsschutzversicherung - mal wieder

An "sinnvolle" Ablehnungsschreiben mittels Textbaustein habe ich mich ja mittlerweile gewöhnt. Inzwischen antworte ich darauf auch (erfolgreich!) mit eigenen Textbausteinen.

Trotzdem gibt es immer mal wieder Situationen mit den Rechtsschutzversicherungen, die mir die Tränen in die Augen treiben:

Gerade habe ich mit der "Schadensabteilung Ausland" gesprochen. Einer Abteilung also, die ausschließlich im Ausland eingetretene Rechtsschutzfälle behandelt. Dass im Ausland eher selten Deutsch gesprochen wird, sollte bekannt sein. Trotzdem habe ich gerade angerufen und (schon böses ahnend) nachgefragt, ob ich die angeforderte Stellungnahme des isländischen Kollegen den auch im Original auf Englisch schicken könnte, kam die lapidare Antwort: "Aber sicher, dass können wir dann hier übersetzen lassen."

Sprechen die Sachbearbeiter der Schadensabteilung Ausland allen Ernstes kein Englisch? Wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht.

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