4.12.2010

§ 374 Doppeldeutigkeit

Die Süddeutsche berichtet über die Flucht zweier Gefangener aus der JVA Münster.

Herrlich hierbei: die wunderbare Doppeldeutigkeit der Beschreibung:

Die beiden 34 und 25 Jahre alten Häftlinge seien nach ersten Erkenntnissen aus der Toilette des gefängniseigenen Stuhlproduktionsbetriebs gegen 7 Uhr morgens über ein Oberlicht geflüchtet.

Ist das ein Pleonasmus?

1 Comments:

Blogger Rychy said...

Österreicher leben leichter: Da hieße es Sesselproduktionsstätte. Des hod da goa nix mid Schaas z'duan.

17:27  

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