2.22.2010

§ 369 Berufsrisiko?

Es geistert gerade durch die juristische Medienlandschaft:

Ein münchener Kollege, der sich als einer der ersten überhaupt auf Abmahnungen spezialisiert hatte, hat - nachdem er der Beihilfe zum Betrug verurteilt worden war, 14 Monate auf Bewährung und den Entzug der Zulassung kassiert hatte - noch eben seine Kanzlei abgewickelt und kurz vor Haftantritt Selbstmord begangen.

Meines Erachtens ein Beispiel dafür, dass man wirklich nicht alles machen sollte, um Geld zu verdienen. Auch wenn einige weitere schwarze Schafe der Anwaltschaft zur Zeit mit Abmahnungen wohl sehr viel mehr Geld verdienen, die Gerichtsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug laufen auch dort schon.

Im Kapitalanlagerecht muss man sich wenigstens nur vor Rentner-Gangs fürchten, und dass auch nur, wenn man auf der "falschen" Seite steht...

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