3.14.2008

§ 224 Drogen...

Noch eine Akte von der Regierung... Damit darf ich dann in den vier Monaten Verwaltungsstation tatsächlich ganze drei Akten bearbeiten. Abzüglich dem Dezember, in dem ich meine Ausbilderin ja gar nicht gesehen habe, macht das dann eine Akte pro Monat. Bei der Arbeitsbelastung ist es ja kein Wunder, dass einer der Beamten aus dem Sachgebiet, seit ich dort bin, krank ist!


Diesmal eine Führerscheinsache. Die Fahrerlaubnis wurde einem knapp 19-Jährigen entzogen, nachdem er unter Einfluss von Marihuana beim Autofahren erwischt wurde.

So weit so gut, ein (glaube ich) ziemlich normaler Verlauf der Akte (auch wenn ich es irgendwie putzig finde, dass das LRA mit dem Anhörungsbogen auch gleich noch als Anlagen "Informationsblätter/-broschüren zur Drogenabstinenz" verschickt), bis dann der Widerspruch des reuigen Verkehrssünderleins kommt:

Nach einigem Geschwafel, das ihm anscheinend seine Freunde geraten haben, dass ihn der Konsum von Marihuana inzwischen anekeln würde, er das Zeug nie wieder anfassen würde und ohne Führerschein seine komplette Welt zusammen brechen wird, er seinen Job verliert und sich seine Familie von ihm abwenden wird, kommt das Hammer Argument:

"Aufgrund dieser Aspekte bitte ich Sie, eine SOZIALE ENTSCHEIDUNG(ein SOZIALES GESETZ?) zu treffen.(bitte keine Postzustellungsurkunden mehr, wenn möglich).DANKE!!!"


Darf man als Widerspruchsbehörde im WS-Bescheid ausführen, dass die PZU keine Strafe ist? Und darf man Tipps zur Interpunktion geben? Ansonsten sehe ich die Zukunft des jungen Mannes nicht dadurch zerstört, dass er keinen Führerschein mehr hat, sondern eher dadurch, dass die Bewerbungen in Zukunft eher schlecht laufen werden. (Oder habe ich eine erneute Rechtschreibreform, diesmal bezogen auf den nicht ganz so strengen Umgang mit der Interpunktion, verpasst?)

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