§ 222 Papa, wo kommen die kleinen Paralegals her?
Gerade entdeckt: die kleinen Paralegals werden unter anderem an der FSH, der Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung im Fernstudium gebastelt...
Da gibt es dann so tolle Kurse wie "Rechtswirt" oder "Assessorreferent jur.", die mit wenig Aufwand beinahe so viel Wissen vermitteln, wie ein echtes Jurastudium und Referendariat zusammen, zumindest nach deren Eigenwerbung:
Aber hey, noch ist es nicht zu spät, das jämmerlich langsame Vorankommen als Referendar aufzugeben und auch Assessorreferent jur. zu werden, denn:
Und die beruflichen Aussichten sind auch alles andere als schlecht:
Und das alles nur mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von acht bis zwölf Stunden (was bei der maximalen Belastung von 12 Stunden ohne Urlaub insgesamt 2.184 Stunden entspricht) und nur 185,- EUR/Monat... Wir Juristen sind schon verdammt blöd, dass wir für ein Studium im Durchschnitt mindestens 8 Semester à ca. 40 Wochenstunden (abzüglich ganzer 2 Monate Ferien im Jahr also rund 8.000 Stunden) und dann noch mal 2 Jahre Referendariat mit (theoretischen) 42 Wochenstunden (bei realistischen 2 Wochen Urlaub im Jahr also 4.200 Stunden), also insgesamt über 12.000 Stunden auf uns nehmen um im Endeffekt das Gleiche zu lernen...
Ich hätte also fast 10.000 Stunden Freizeit haben können?!?!
Die schönste Pointe an der Geschichte ist aber, dass ich über eine Werbung in meinem Lieblings-juristischen Fachforum erst auf die Seite gestoßen bin.
Bitte, erinnert mich jemand daran, falls sich einmal ein Assessorreferent bei mir bewirbt?
Da gibt es dann so tolle Kurse wie "Rechtswirt" oder "Assessorreferent jur.", die mit wenig Aufwand beinahe so viel Wissen vermitteln, wie ein echtes Jurastudium und Referendariat zusammen, zumindest nach deren Eigenwerbung:
Der Studiengang Assessorreferent jur. FSH dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite [aber bestimmt nicht in der fachlichen Tiefe] alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.
Der Studiengang ist unterteilt in zwei große Fachkomplexe. Der erste Komplex beansprucht vier Semester und beinhaltet in der Breite [s.o.] das gesamte materiell-rechtliche Wissen, dass auch in der ersten Staatsprüfung für Juristen verlangt wird [in nur vier Semestern? Und auch noch im Fernstudium? Respekt!]. Er entspricht inhaltlich dem Studiengang Rechtswirt FSH. Der zweite Komplex erstreckt sich über drei Semester und vermittelt die prozessuale Theorie, die Volljuristen für das zweite Staatsexamen beherrschen müssen [und warum mache ich dafür eigentlich zwei Jahre Vollzeit-Referendariat?].
Der Studiengang Assessorreferent jur. FSH ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten [dafür will ich Beweise sehen!] materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren rechtstheoretischen Schwierigkeitsgrad (im Vergleich zu den juristischen Staatsexamina) kann der Assessorreferent jur. FSH aufgrund seines Lehrgangs viele Sachverhalte weitgehend selbständig unter die richtige Norm subsumieren und dementsprechend viele Vorgänge für den Juristen vorfertigen oder in Eigenverantwortung [?] selbst [?] umsetzen.
Aber hey, noch ist es nicht zu spät, das jämmerlich langsame Vorankommen als Referendar aufzugeben und auch Assessorreferent jur. zu werden, denn:
Als Teilnehmerkreis kommen im Regelfall Personen mit qualifizierter rechtlicher Vorbildung in Betracht.
Als solche sind z.B. anzusehen: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Steuerfachangestellte/Fachwirte, Rechtsbeistände, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- oder Steuerschwerpunkt, Jurastudenten mit mehrsemestrigem Studium oder Personen mit anderweitiger besonderer rechtlicher Qualifikation nach persönlicher Beratung.
[...]
Für Juristen mit bestandener erster Staatsprüfung und für Rechtswirte (nicht für Fachwirte) ist eine Beschränkung der Lehrgangsteilnahme auf den prozessualen Teil (2. Fachkomplex) möglich.
Und die beruflichen Aussichten sind auch alles andere als schlecht:
Exemplarisch kann er z.B. in Unternehmen
- als Anwalts-/Partnerassistent fast alle Tätigkeiten, die ein Volljurist ohne Anwaltszulassung ausüben darf, selbständig betreuen und durchführen,
- als Fachangestellter Akten analysieren und zusammenfassen [yeah!],
- als qualifizierter Steuerfachangestellter dem StB/WP intensiver juristisch zuarbeiten, insbesondere soweit dieser über keine juristische Vorbildung verfügt
- im Falle einer zusätzlichen Zulassung als Rechtsbeistand [oh, diesem aussterbenden Beruf, für den seit 30 Jahren keine Zulassungen mehr erteilt werden?] Mandanten im jeweiligen Fachgebiet rechtlich fundiert beraten
- [mein Favourite] rechtzeitig in Problemfällen die Notwendigkeit der Einbeziehung eines Rechtsanwalts erkennen
[und natürlich noch die utopischen Traumpositionen:]
- als juristisch hoch qualifizierter Angestellter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten
- als Geschäftsführer / Vorstand einer Rechtsanwalts - GmbH / AG [ooch, wen nehmen wir denn als Geschäftsführer? Ach, wir kennen doch noch diesen Assessorreferenten...]
Und das alles nur mit einer wöchentlichen Arbeitsbelastung von acht bis zwölf Stunden (was bei der maximalen Belastung von 12 Stunden ohne Urlaub insgesamt 2.184 Stunden entspricht) und nur 185,- EUR/Monat... Wir Juristen sind schon verdammt blöd, dass wir für ein Studium im Durchschnitt mindestens 8 Semester à ca. 40 Wochenstunden (abzüglich ganzer 2 Monate Ferien im Jahr also rund 8.000 Stunden) und dann noch mal 2 Jahre Referendariat mit (theoretischen) 42 Wochenstunden (bei realistischen 2 Wochen Urlaub im Jahr also 4.200 Stunden), also insgesamt über 12.000 Stunden auf uns nehmen um im Endeffekt das Gleiche zu lernen...
Ich hätte also fast 10.000 Stunden Freizeit haben können?!?!
Die schönste Pointe an der Geschichte ist aber, dass ich über eine Werbung in meinem Lieblings-juristischen Fachforum erst auf die Seite gestoßen bin.
Bitte, erinnert mich jemand daran, falls sich einmal ein Assessorreferent bei mir bewirbt?
3 Comments:
Ich wollte eigentlich in 2 Wochen mit Rep beginnen, offensichtlich eine richtig Dumme Idee...
Schon das ganze Studium war eine richtig dumme Idee...
Wobei... Siehe aktueller Post!
Wurde unlängst auch mit dieser Sache konfrontiert...
Eine Bekannte hat in einem 2-jährigen Fernstudium den Abschluss als Dipl. Rechtswirtin gemacht und sich nun aufs Referendariat beworben. Sie wurde nach Ihren Angaben auch schon angenommen und kann ab November anfangen.
Kann denn dieser Abschluss überhaupt dazu befähigen und gleichwertig zum 1. jur. Staatsexamen sein? Und ist es tatsächlich möglich, dass sie in den Vorbereitungsdienst kann?
Bin echt frustriert, stecke mitten in der Examensvorbereitung und dann hör ich sowas...
Post a Comment
<< Home