§ 27 j Beck tu seh ruuuuts

Die freundliche Dame in der schwarzen Polizeiuniform hat mir nach anfänglicher Skepsis (sie ist es wohl in ihrem Job nicht gewohnt, mit ruhiger Stimme angesprochen zu werden) und erklärender Einleitung meinerseits (Jurist, Münchner Modell, blablabla...) gerne erklärt, dass sie tatsächlich zur Polizei im eingeschränkt Institutionellen Sinn nach PAG, POG gehört. Zwar nicht in diesen Worten, aber ich habe Sie trotzdem verstanden (auch wenn Sie durch meine Frage sichtlich irritiert war).
Nebenbei: In München kontollieren Polizei, Gemeinde UND von der Gemeinde beauftragte Firmen. Nicht erwischt zu werden erfordert also eine Menge Glück.
Leider habe ich die nette Polizistin nicht mehr gefragt, ob sie denn auch zur Anwendung unmittelbaren Zwangs befugt ist, und wie das denn aussehen würde. Das Werfen mit Strafzetteln stelle ich mir immer noch großartig vor, jedenfalls sind die "ruhender Verkehr"-Polizisten nicht offensichtlich bewaffnet...
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