§ 27 h Amts- und Würdenträger
Nr. 1
Grundsätzlich sind Juristen angesehen, gesetzestreu und grundgute Menschen, die eigentlich nie jemandem etwas böses wollen sondern immer nur die Interessen ihres Mandanten vertreten (und damit möglicherweise die Interessen anderer zunichte machen...).
Grundsätzlich. Der geübte und geplagte Jurastudent weiß jedoch (zumindest ab einem Semester vor dem ersten StEx), was ein Grundsätzlich am Satzanfang des vorhergehenden Satzes heißt: das ist die Idealform, hier ist es anders, im Zweifel ganz anders, und hier kommts gleich richtig dicke!
Dieser Jurist, Richter, Promoviert, Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts kann guten Gewissens weder als gesetzestreu noch als grundguter Mensch bezeichnet werden und mit dem Ansehen von anderen Mitmenschen ist es für den Herrn Dr. jur. wohl auch vorbei...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,443183,00.html
Nr. 2 Notiz am Rande... irgendwie muss ich mich immer wieder darüber wundern, dass die Adwords-Werbung bei einigen Schlagworten anscheinend nicht geblockt wird. Neben einem Artikel über den Fund von Kinderpornographie auf dem Computer eines Richters auf "Spiegel Online Exklusiv - 'Sex und Islam: heimliche Oasen der Lust'" zu verlinken halte ich persönlich für eher geschmacklos. Und ganz nebenbei für gefährlich. (Gut, der "friedliebenden Religion" wird es eher nicht gelingen, Internetseiten zu verbrennen und auch das Anfertigen von brennbaren Spiegel-Online-Puppen ist nicht einfach, aber möglicherweise hat einer der scheinbar enorm gut ausgestatteten arabischen Flaggengroßhändler auch eine Spiegel-Flagge im Angebot...)
Nr. 3 Um das gute Bild meines künfitgen Standes als Volljurist nun völlig zu versauen auch noch folgende Artikel (wobei diese beiden vor lauter Dreistigkeit schon beinahe wieder als "cool" einzustufen wären...):
http://service.spiegel.de/digas/servlet/find/ON=spiegel-377609
http://www.netzeitung.de/vermischtes/433539.html
A propos 2. Link... wenn das Gericht schon bei einem kurzzeitig wecknickenden Richter noch nicht falsch besetzt ist, müsste das für den Kanditaten ja eigentlich auch gelten, oder?
Grundsätzlich sind Juristen angesehen, gesetzestreu und grundgute Menschen, die eigentlich nie jemandem etwas böses wollen sondern immer nur die Interessen ihres Mandanten vertreten (und damit möglicherweise die Interessen anderer zunichte machen...).
Grundsätzlich. Der geübte und geplagte Jurastudent weiß jedoch (zumindest ab einem Semester vor dem ersten StEx), was ein Grundsätzlich am Satzanfang des vorhergehenden Satzes heißt: das ist die Idealform, hier ist es anders, im Zweifel ganz anders, und hier kommts gleich richtig dicke!
Dieser Jurist, Richter, Promoviert, Präsident des Kasseler Verwaltungsgerichts kann guten Gewissens weder als gesetzestreu noch als grundguter Mensch bezeichnet werden und mit dem Ansehen von anderen Mitmenschen ist es für den Herrn Dr. jur. wohl auch vorbei...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,443183,00.html
Nr. 2 Notiz am Rande... irgendwie muss ich mich immer wieder darüber wundern, dass die Adwords-Werbung bei einigen Schlagworten anscheinend nicht geblockt wird. Neben einem Artikel über den Fund von Kinderpornographie auf dem Computer eines Richters auf "Spiegel Online Exklusiv - 'Sex und Islam: heimliche Oasen der Lust'" zu verlinken halte ich persönlich für eher geschmacklos. Und ganz nebenbei für gefährlich. (Gut, der "friedliebenden Religion" wird es eher nicht gelingen, Internetseiten zu verbrennen und auch das Anfertigen von brennbaren Spiegel-Online-Puppen ist nicht einfach, aber möglicherweise hat einer der scheinbar enorm gut ausgestatteten arabischen Flaggengroßhändler auch eine Spiegel-Flagge im Angebot...)
Nr. 3 Um das gute Bild meines künfitgen Standes als Volljurist nun völlig zu versauen auch noch folgende Artikel (wobei diese beiden vor lauter Dreistigkeit schon beinahe wieder als "cool" einzustufen wären...):
http://service.spiegel.de/digas/servlet/find/ON=spiegel-377609
http://www.netzeitung.de/vermischtes/433539.html
A propos 2. Link... wenn das Gericht schon bei einem kurzzeitig wecknickenden Richter noch nicht falsch besetzt ist, müsste das für den Kanditaten ja eigentlich auch gelten, oder?
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