2.11.2010

§ 367 Die Griminalbolizei Teil II

Der Beamte, der unter § 366 meinen Anruf entgegen genommen hat, hat es offensichtlich geschafft, die Hausmitteilung zu fertigen und seinem Kollegen vorzulegen.

Der Ermittler, der mich daraufhin anrief scheint sämtliche Vorurteile des letzten Blogposts widerlegen zu wollen: für die Region Freising fast dialektfreies Hochdeutsch, kommt schnell auf den Punkt und denkt mit und wusste auch sofort, um welche Sache es ging. Leider laufen gegen den Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren und er war für einige andere Verfahren zuständig, aber nicht für das, welches mich interessiert. Das macht - natürlich - der Kollege.

Faszinierend dann das Ende des Gesprächs:

Ich: "Dann versuche ich einfach in den nächsten Tagen den Kollegen [Piiiiep] zu erreichen.

Er: "Ach, kein Problem, ich schreib ihm einfach eine E-Mail, dass er Sie zurückrufen soll."


Ohne Worte...

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