§ 346 Fortbildung...
Warum wird einem im Referendariat eigentlich nicht beigebracht, dass eine der wichtigsten und zeitraubensten Aufgaben des Rechtsanwalts die Auseinandersetzung mit den Rechtsschutzversicherungen der Mandanten ist? Oder wurde das im Berufsfeld Anwaltschaft erläutert? Im Berufsfeld Wirtschaft habe ich davon jedenfalls nichts gehört.
Ich bin der Ansicht, das das zum Pflichtprogramm gehört. Jede Woche mindestens eine Veranstaltung zum Thema Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherung ARB, Kommunikation mit sturen Versicherungsangestellten und psychologisch richtige Beschwichtigung der Mandanten.
Zur Zeit habe ich neben etlichen außergerichtlichen Diskussionen über Deckungszusagen (die meistens nach dem Dritten Schreiben erteilt werden, ich habe da ein Muster entdeckt), auch einige Deckungsklagen gegen Versicherungen laufen, bei denen ich mich frage, ob die Kollegen, die die Versicherungen vertreten meine Argumentation nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen. Langsam werde ich auch noch zum Experten im Recht der Rechtsschutzversicherungen...
Ich bin der Ansicht, das das zum Pflichtprogramm gehört. Jede Woche mindestens eine Veranstaltung zum Thema Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherung ARB, Kommunikation mit sturen Versicherungsangestellten und psychologisch richtige Beschwichtigung der Mandanten.
Zur Zeit habe ich neben etlichen außergerichtlichen Diskussionen über Deckungszusagen (die meistens nach dem Dritten Schreiben erteilt werden, ich habe da ein Muster entdeckt), auch einige Deckungsklagen gegen Versicherungen laufen, bei denen ich mich frage, ob die Kollegen, die die Versicherungen vertreten meine Argumentation nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen. Langsam werde ich auch noch zum Experten im Recht der Rechtsschutzversicherungen...
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