§ 341 Ruf! mich! an!
O.k. Google-Adwords Werbung ist ja schön und gut. O.k. auch Anwälte können das nutzen und o.k. im Bank- und Kapitalmarktrecht ist es ein sicherlich probates Mittel, um Mandanten zu erreichen, die ihre fehlgegangene Anlage als Suchbegriff eingeben (auch wenn ich die Werbung nie als "vollwertigen" Treffer ansehe).
Aber: Auch wenn Google einem nur wenige Zeichen Platz lässt, mit dem die Suchenden auf die Werbung aufmerksam gemacht werden können, die Zeile
ist nach meinem Dafürhalten eher was für die Werbeblöcke der Privatsender nach Mitternacht... Hätte eine Telefonnummer noch Platz gehabt, stünde wahrscheinlich das obligatorische "ruf! mich! an!" daneben...
Aber: Auch wenn Google einem nur wenige Zeichen Platz lässt, mit dem die Suchenden auf die Werbung aufmerksam gemacht werden können, die Zeile
"Erfahrene Anlegeranwälte setzen Ihre Ansprüche durch!"
ist nach meinem Dafürhalten eher was für die Werbeblöcke der Privatsender nach Mitternacht... Hätte eine Telefonnummer noch Platz gehabt, stünde wahrscheinlich das obligatorische "ruf! mich! an!" daneben...
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