11.19.2008

§ 282 (t-8) Auslegungsprobleme

Neulich kam ich in dem kleinen Park gegenüber dem Amtsgericht an zwei auf der Parkbank sitzenden Gestalten vorbei. Eigentlich 'wohnen' auf dieser Parkbank immer irgendwelche Gestalten, doch meistens blicken sie nur einfach ins Leere und umarmen ihre Flasche. Die besagten Gestalten von neulich hatten sich aber eine Zeitung geschnappt und waren offensichtlich auf der Suche nach einer Bleibe ohne Blätterdach. Das jedenfalls schließe ich aus dem Gesprächsfetzen, den ich im Vorbeigehen aufgeschnappt habe:

Sie: Zwei Zimmer, Eeeeeh Beeeeeh Kaaaaah (EBK). Was heißt'n jetz Eeeeeh Beeeeeh Kaaaaah schon wieder?

Er: Hm? Eeen Balkon?


Zugegeben. Kreativ...

2 Comments:

Blogger Mr. Bing said...

Manchmal ist dann also doch eher Anfechtung (also: Schweigen) vor Auslegung sinnvoller ;)

08:00  
Anonymous Anonymous said...

Geh ich recht in der Annahme, dass es sich bei EBK um eine Einbauküche handelt? Aber sowas brauchen die Gestalten ja eh nicht, eine EBB (eingebaute Bar) wäre da sicher genug ;)

13:15  

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