9.09.2008

§ 259 "Korrigiere das"

"Korrigiere das" sind wohl immer noch die Worte, die mein ehemaliger Arbeitgeber - einer der vermutlich ersten Anwälte Augsburgs, der eine Spracherkennungssoftware zum Diktieren verwendet - am häufigsten in sein Mikrophon spricht. Hätte einer der Staatsanwälte in Augsburg auch mal tun sollen...

Wie nicht nur der lawblog, sondern auch die Augsburger Allgemeine berichten, kam es wohl bei dem Diktat einer Verfügung zu einem peinlichen Missverständnis zwischen Jurist und Computer.

"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen" war der Text, der so wohl auch ungeprüft an den Angeschuldigten 'rausging. Der Pflichtverteidiger des "Arschlochs" ist übrigens ein Kollege, den ich im Sitzungsdienst als wirklich fair zu schätzen gelernt habe.

1 Comments:

Blogger Mr. Bing said...

War ja auch nicht der nette Pflichverteidiger, sondern dieses KORRIGIER DAS von Angeschuldigtem gemeint ;)

13:09  

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