8.18.2008

§ 251 Petze!


Nach einigem Hickhack mit einem Online-Reisebüro welches teilweise absurde Blüten trieb, habe ich gerade eine Mail an die Reiseschiedsstelle geschrieben. Tolle Einrichtung, das. Nicht nur, dass sie von einem hoffentlich kompetenten Kollegen als Schlichter profitiert (Prof. Dr. Schmid hat auch einiges im Luftrecht geschrieben, durch das ich mich schon durcharbeiten "durfte"), sie scheint auch die Kompetenz zu haben, die angeschlossenen Unternehmen an die Entscheidung zu binden.

Jetzt mal sehen, ob die Argumentation "das sind keine Stornogebühren, das sind Bearbeitungsgebühren für die Stornierung" nicht nur einem Referendar sondern auch einem Volljuristen (als Prof. Dr. wohl sogar Voll-Voll-Volljuristen) die Nackenhaare aufstellt. Vielleicht kann ihn meine Argumentation, dass eine Klausel, in der Gebühren für die Erbringung "
bestimmter" Leistungen, die als "unter anderem" aufgezählt werden und "regelmäßig" 25 EUR kosten, doch ein wenig zu unbestimmt ist, um als AGB-Klausel Bestand zu haben, mehr überzeugen als die Dame mit dem tollen Titel "Teamleader Customer Relations".

Ich weiß jedenfalls, wo ich in Zukunft nicht mehr buchen werde...

1 Comments:

Blogger Liny said...

Wieso erinnert mich dieses Schild vom diesem sympatischen Kind zwangsläufig an meine letzte Englisch Arbeit? ;)

19:41  

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