§ 196 Schmutziger Tümpel
All meinen treuen Blog-Lesern wünsche ich auf diesem Wege einen guten Start ins neue Jahr!
Ich verspreche, auch 2008 den Blog weiter zu füttern, vielleicht sogar ein wenig regelmäßiger als bisher.
Privates und juristisches in (noch) einem Weblawg...
Geehrte Forumsteilnehmer!
1. Ich suche Fälle, in denen ein deutscher Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist [da kann er vermutlich lange suchen...].
2. Wenn ein Richter nachweislich in seiner Urteilsbegründung a) lügt und b) Inkompetenz vortäuscht[so mancher Richter braucht die nicht vortäuschen!], besteht dann eine Chance, dass er wegen Rechtsbeugung verurteilt wird?
3. Wenn ich erfolgreich dafür gesorgt habe, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt worden ist, werde ich dann für den Rest meines Lebens von den deutschen Justizbehörden verfolgt [so wie vermutlich jetzt schon], oder würde man den Richter entlassen und mich in Ruhe lassen? [DIE machen dann immer weiter, DIE beobachten einen dann durch Glühbirnen und Steckdosen und DIE versuchen Dich dann mit Mikrowellenstrahlen und Elektrosmog langsam und Qualvoll umzubringen weil Du einen von DENEN ans Messer geliefert hast... :-) ]
Mit freundlichen Grüßen
B.
§ 22 Sprachliche Gestaltungsregeln
(1) Dienstliche Schreiben sollen [aha, eine Sollvorschrift also, in der täglichen Praxis mit hohem Ermessensspielraum] höflich, klar und für den Empfänger verständlich [nehe, is' klar!] sein sowie Fremdwörter möglichst vermeiden. Bei allgemeinen Personenbezeichnungen sollen möglichst geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden [FeuerwehrmannFeuerbekämpfungspersonal]. [...] es ist auf das einzugehen, was der Empfänger vorgebracht hat. [bei Hemmer wird das groß als "Hemmer-Methode" verkauft und heißt "Echoprinzip"]
[...]
(2) Schreiben sollen grundsätzlich im persönlichen Briefstil mit Anrede und Schlussformel verfasst werden, es sei denn, der Briefstil ist nach Inhalt und Zweck des Schreibens nicht angebracht. [Sehr geehrter Herr Meier, lieber Hans, ...]
[...]
§ 7 Besucherverkehr
(1) Für die Bürger sollen nur kurze Wartezeiten und möglichst wenig Anlaufstellen entstehen. [Das Übliche also: 25 Schalter, 2 besetzt, davon einer in Kaffepause, einer am telefonieren] [...]
(3) Mitgliedern des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtags ist Schutz und auf Ersuchen Hilfe zu gewähren. [Anderen also nicht?] Sie sind bevorzugt zu behandeln und auch außerhalb der Öffnungszeiten zu empfangen. [AHA! Erwischt!]