§ 160 Shoppen und Schunkeln
Shoppen:

Allein mein Einkauf hätte im Laden rund 300 EUR mehr gekostet als tatsächlich bezahlt... Juristisch interessant sind in Metzingen übrigens die "Hausordnungen", die an jedem Eingang zu den Outlets kleben: "1. Wiederverkäufern ist der Zutritt nicht gestattet." Aha, und das bringt was?


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