§ 142 Nichts ist unmööööglich...
So oder so ähnlich könnte man die erste wichtige Lektion nennen, die einem das Referendariat beibringt. Während man in der guten alten Studienzeit noch ausschließlich Fälle zu lösen bekommen hat, die dem eigenen Leistungsniveau (zumindest theoretisch) entsprachen und die auch nur die Rechtsgebiete berührten, die man schon einmal gehört hatte / haben sollte, kommt es nun in der Praxis ganz dicke. Es gibt keinen Fall, den man nicht lösen kann. Das scheint die Parole zu sein, die mir mein Ausbildungsrichter mit auf den weiteren Weg zu geben wollen scheint. Toll! Ungerechtfertigte Bereicherung. Ein Anweisungsfall. Etwas das anscheinend selbst Lehrbücher und Kommentatoren nicht so recht verstehen. Und bis morgen muss der Fall fertig sein...
Anmerkung: Ich entwickle mich langsam immer mehr zum "echten" Juristen. Jedenfalls das Ausschöpfen von Bearbeitungsfristen bis zur letzten Minute habe ich schon echt gut raus.
Anmerkung: Ich entwickle mich langsam immer mehr zum "echten" Juristen. Jedenfalls das Ausschöpfen von Bearbeitungsfristen bis zur letzten Minute habe ich schon echt gut raus.
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