§ 134 Erotisches aus der Laiensphäre
Zurück zum Laienforum: diese Anfrage muss ich jetzt einfach mal ohne weiteren Kommentar posten; einfach mal wirken lassen:
Titel: "Gründung und Zusammenarbeit mit Prostituierten"Hallo liebes Forum,
mal gucken, ob ich hier eine Antwort bekommen kann.
Folgender Fall:
Person A mietet eine Gewerbefläche (gehen wir mal von 3 Zimmern aus) und bietet Prostituierten die Möglichkeit, sich ein Zimmer für einen bestimmten Tagessatz zu mieten. Verträge oder nach Absprache möglich, sicherlich hierbei irrelevant.
Es wäre ja KEIN Bordell, da die Prostituierten selbstständig arbeiten würden und sich lediglich das Zimmer mieten, somit einen Service nutzen.
Gibt es dabei rechtliche Probleme? Wie würde sowas deklariert werden? Als "Hotel/Motel" ? Falls ja, gelten ja sicherlich einige Auflagen.
Müssten die Prostituierten einen Gewerbeschein haben oder wäre man als "Serviceanbieter" nicht verpflichtet, sich einen Gewerbeschein zeigen zu lassen. Prostituierte mit einem Gewerbeschein würden ja einen B2B-Service nutzen. Wie ist das bei "schwarz" - arbeitenden ? Für den Serviceanbieter relevant?
Versicherung/Haftung: wird ein Freier handgreiflich oder sonstiges - wer haftet? Der Serviceanbieter oder Risiko der Dame?
Wichtig noch: es wären Damen, die normal von zu Haus doer ohne Zuhälter selbstständig arbeiten und sich einfach ein Zimmer zur Bedienung ihrer Stammkunden anmieten können. Also keine Spontankunden wie besoffene Partyleute oder ähnliches.
Danke schonmal!
xerxes
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