§ 139 Was will uns der Künstler damit sagen?

ich hätte gerne mal übersetzt, was mir dieses Schild (außer der Information, dass es ein Privatgrundstück ist und man nicht ohne Genehmigung drauffahren soll) sagen will: "§ 368 St.G.B.?" Straf-Gesetz-Buch? Ich glaube, so kürzen dass noch nicht mal die Kollegen aus der Schweiz ab, auch wenn sie es so lustig als "Schtähgäbäh" aussprechen. Und § 368? Mein StGB geht nur bis § 358 und der hat mit dem Befahren fremder Grundstücke ja so gar nix zu tun.
Übrigens kann es sich auch nicht um ein Schild aus einem deutschsprachigen Nachbarland handeln, da die schweizer unter Art. 368 "Schtähgäbäh" folgendes stehen haben: "Mitteilung registrierpflichtiger Tatsachen: Die zuständige Bundesbehörde kann die Eintragungen im Register dem Heimatstaat des Verurteilten mitteilen."; und auch das ÖStGB (na, woher?) endet bei § 324...
Auch das StGB der DDR endete weit vor § 300 (was mich jetzt schon ein wenig wundert), Fassungen vor 1945 sind im Netz leider nicht zu finden, dann wäre mE das Schild aber auch anders gestaltet. Also bleibt das "was will uns der Künstler damit sagen" wohl auch weiter ein Rätsel und der Laie traut sich wegen der vermeintlichen Strafdrohung ohnehin nicht in den Hof zu fahren.
Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Schild erhalten bleibt und auch künftigen Generationen von Juristen Rätsel aufgeben wird...