6.27.2007

§ 139 Was will uns der Künstler damit sagen?

Neulich in Augsburg gefunden:


ich hätte gerne mal übersetzt, was mir dieses Schild (außer der Information, dass es ein Privatgrundstück ist und man nicht ohne Genehmigung drauffahren soll) sagen will: "§ 368 St.G.B.?" Straf-Gesetz-Buch? Ich glaube, so kürzen dass noch nicht mal die Kollegen aus der Schweiz ab, auch wenn sie es so lustig als "Schtähgäbäh" aussprechen. Und § 368? Mein StGB geht nur bis § 358 und der hat mit dem Befahren fremder Grundstücke ja so gar nix zu tun.

Übrigens kann es sich auch nicht um ein Schild aus einem deutschsprachigen Nachbarland handeln, da die schweizer unter Art. 368 "Schtähgäbäh" folgendes stehen haben: "Mitteilung registrierpflichtiger Tatsachen: Die zuständige Bundesbehörde kann die Eintragungen im Register dem Heimatstaat des Verurteilten mitteilen."; und auch das ÖStGB (na, woher?) endet bei § 324...

Auch das StGB der DDR endete weit vor § 300 (was mich jetzt schon ein wenig wundert), Fassungen vor 1945 sind im Netz leider nicht zu finden, dann wäre mE das Schild aber auch anders gestaltet. Also bleibt das "was will uns der Künstler damit sagen" wohl auch weiter ein Rätsel und der Laie traut sich wegen der vermeintlichen Strafdrohung ohnehin nicht in den Hof zu fahren.

Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Schild erhalten bleibt und auch künftigen Generationen von Juristen Rätsel aufgeben wird...

6.24.2007

§ 138 Dritter Aufguss - Zwei mal

Heute Abend mal ein Kino Doppel-Feature eingelegt. Was macht man, wenn man sich zwischen zwei Filmen nicht entscheiden kann? Genau: beide gucken.

Ocean's 13 war nicht so erfrischend witzig und clever wie die beiden ersten Teile, leider viel zu linear für einen Film aus der Ocean's Reihe und die überraschende Wendung zum Ende war, dass es diesmal keine richtige überraschende Wendung gab. Dirtter Aufguss eben, da werden auch noch so gute Ideen fad.

Gleiches gilt für Shreck den Dritten. Ein paar ganz witzige Szenen, aber alles schon mal dagewesen. Ein wenig enttäuschend war das mehr oder weniger ernst über ein Paar Minuten gesungen wurde. Wo sind die guten alten Zeiten aus Teil 1, in dem Robbin Hood schon nach den ersten Takten ordentlich verprügelt wurde?


Trotzdem: Eigentlich ein netter Abend. So ein Double-Feature sollte man öfter machen. Mal sehen, was läuft denn demnächst? Mal eine Pro/Contra Liste für den Simpsons-Film erstellen...

6.23.2007

§ 137 Die Schlampe

Ich kann einfach nicht anders, das Juracafe-Forum ist wie ein Verkehrsunfall: schrecklich und traumatisierend, aber man kann einfach nicht wegsehen...

Heute: die Schlampe.

Hallo! Mein Mann hat mich betrogen. Kann ich Schmerzensgeld von seiner Schlampe bekommen? Mein seelischer Schaden ist mit Sicherheit größer als der von Prinzessin Carolin, der mal 180.000 DM vom höchsten Gericht Deutschlands zugesprochen wurden, weil sie in einer öffentlichen Kirche beim Beten fotografiert worden ist und die Bilder dann ohne ihre Einwilligung veröffentlicht worden sind. Ich erinnere mich, daß ihr Mann damals die Aufmerksamkeit der Paparazzis z. B. damit auf sich gezogen hat, daß er öffentlich an einen Pavillion pinkelte. Beten in einer Kirche ist m. E. nicht so intim oder beschämend.

Vielen Dank für die Aufklärung.
Jutta

§ 136 Mein Gespräch mit dem roten Riesen


Freitag ging es mal wieder nach München. Ein wenig früh habe ich mich schon mal um eine Stelle für das Pflichtwahlpraktikum ab Januar 2009 beworben, mal als In-House-Jurist. Eigentlich ein ganz netter Job, wenn man es sich so überlegt: festes (nicht gerade geringes) Gehalt und im Gegensatz zur Grossbude auch noch ein wenig Freizeit zwischendurch. Mal sehen, ob mich der rote Riese haben möchte, ich habe jedenfalls ein gutes Gefühl.

6.20.2007

§ 135 Kryptischer Spam, die II.

Gerade angekommen, wird jemand draus schlau?

Sent: Friday, June 00:18:11 AM
Subject: kontakt_report.pdf

Dich quXlst, ich sehe, dass du Kummer hast. Und erloschen am Abend. Darin, dass er uns von den Samanas hinwegruft.
Daher ist der Donnerstag der wunderbare Tag. Ich bin sehr alt, ich habe keine Platz f. Um, aber der ganze.
Ich legte Wert darauf, da. Du bist immer noch da. An seinen kleinen verlassenen Planeten ein bi.
Trat vor das Haus, sah den Mond aufgegangen. Sind sie stets meinesgleichen. Erste Frau, zu welcher Siddhartha anders.
Aber was wird aus dir werden. Morgen sehe ich dich wieder. Ihr seid, wie mein Fuchs war.
Du Dienste suchst. Weisheit, welche ein Weiser mitzuteilen versucht, klingt immer wie Narrheit. Die Blumen sind so widerspruchsvoll.
Verstehe nicht zu sprechen, ich verstehe auch nicht. Zeit ist nicht wirklich. Und das soll nicht wichtig sein.

6.19.2007

§ 134 Erotisches aus der Laiensphäre

Ich schaue einfach zu gerne in dem beinahe ausschließlich von Laien (oder unglaublich schlechten Juristen) besuchten Forum auf juracafe.de vorbei. In etwa so stelle ich es mir vor, am Amtsgericht mit Schriftsätzen konfrontiert zu werden, die die Parteien selbst verfasst haben. Da lobe ich mir doch meinen Posten am Landgericht. Das schlimmste, was mir da passieren kann ist, dass sich die Anwälte in ihren Schriftsätzen gegenseitig anzicken (mal ehrlich: ich bin mir beinahe sicher, dass die Anwältin, die die Klageerwiderung in der Akte, die ich gerade bearbeite, gerade ihre Tage bekommen hatte, als sie den Schriftsatz diktiert hat. So viel "Gezicke" hält doch keiner aus!)

Zurück zum Laienforum: diese Anfrage muss ich jetzt einfach mal ohne weiteren Kommentar posten; einfach mal wirken lassen:

Titel: "Gründung und Zusammenarbeit mit Prostituierten"

Hallo liebes Forum,

mal gucken, ob ich hier eine Antwort bekommen kann.

Folgender Fall:

Person A mietet eine Gewerbefläche (gehen wir mal von 3 Zimmern aus) und bietet Prostituierten die Möglichkeit, sich ein Zimmer für einen bestimmten Tagessatz zu mieten. Verträge oder nach Absprache möglich, sicherlich hierbei irrelevant.

Es wäre ja KEIN Bordell, da die Prostituierten selbstständig arbeiten würden und sich lediglich das Zimmer mieten, somit einen Service nutzen.

Gibt es dabei rechtliche Probleme? Wie würde sowas deklariert werden? Als "Hotel/Motel" ? Falls ja, gelten ja sicherlich einige Auflagen.

Müssten die Prostituierten einen Gewerbeschein haben oder wäre man als "Serviceanbieter" nicht verpflichtet, sich einen Gewerbeschein zeigen zu lassen. Prostituierte mit einem Gewerbeschein würden ja einen B2B-Service nutzen. Wie ist das bei "schwarz" - arbeitenden ? Für den Serviceanbieter relevant?

Versicherung/Haftung: wird ein Freier handgreiflich oder sonstiges - wer haftet? Der Serviceanbieter oder Risiko der Dame?

Wichtig noch: es wären Damen, die normal von zu Haus doer ohne Zuhälter selbstständig arbeiten und sich einfach ein Zimmer zur Bedienung ihrer Stammkunden anmieten können. Also keine Spontankunden wie besoffene Partyleute oder ähnliches.

Danke schonmal!

xerxes

6.18.2007

§ 133 Die Happy, Sunrise Avenue

Gestern Abend gab es ein Ereignis, das schon lange nicht mehr stattgefunden hat: ich habe mal wieder "echte" Freizeit verbracht. So ganz ohne Jura und ohne halbtot auf dem Sofa zu liegen. Schöne Sache eigentlich, sollte ich öfter machen.
Was es war? Seit Jahren mal wieder der erste Konzertbesuch (mit einem kleinen Einschub im Herbst letzten Jahres, aber das war kostenlos, das rechne ich nicht...). Tollwood-Festival München: Die Happy und Sunrise Avenue. Wobei ich sagen muss, dass mir die mehr oder weniger als "Vorband" behandelten Die Happy doch deutlich besser gefallen haben als die gehypten Finnen von Sunrise Avenue. Trotzdem waren beide toll!

6.15.2007

§ 132 Aufgerüstet


Großartig: heute Morgen kamen die bestellten Kommentare vom BGH! Jeweils um 4 Auflagen aufgerüstet und fast wieder auf dem neuesten Stand. Witzig finde ich, dass sich das Format vom Thomas/Puzo in einer der letzten Auflagen geändert hat. Jetzt ist er deutlich größer als die 23. Auflage aber immer noch nicht so groß wie die "kleinen" grauen Kommentare vom Beck Verlag. Kann mir das mal jemand erklären, bitte?


Und die Musikschule nebenan übt gerade das Mission-Impossible-Theme SEIT 2 STUNDEN auf Orff-Instrumenten! Ich kanns nicht mehr hören!

6.13.2007

§ 131 Klischee

Ich sitze hier und entwerfe einen dringenden Antrag auf einstweilige Verfügung, der morgen gestellt werden muss während nebenbei Boston Legal läuft. Wie viel mehr Klischee kann es denn geben?

6.11.2007

§ 130 Mal eben 13.400,00 EUR verdienen?

Diese "Gewinn-Zuteilung" kam heute mit der Post. Ich frage mich wirklich, wer in unserem Haushalt eine Person über 70 Jahren vermutet, aber o.k....
Persönlicher Aufruf zur Scheck-Anforderung, Frau S--------: Denn Sie haben 13.400,00 Euro gewonnen. Der Scheck wartet schon in unserem Safe auf Sie! Sehr geehrte Frau S-----------, es ist wirklich wahr! Der Gewinn in Höhe von 13.400,00 Euro liegt als Scheck zur Auszahlung für Sie bereit, wenn die gewinnende Einlöse-Nummer 658843 lautet [nehe, is klar...]. Daran besteht kein Zweifel mehr, denn ihnen alleine wurde die persönliche Einlöse-Nummer 658843 zugeordnet. Außer Ihnen wurde keinem anderen diese Nummer zugeordnet. Ja, Frau [...], Sie sind die einzige Person, die mit der persönlichen Einlöse-Nummer 658843 bei uns registriert worden ist. Dadurch steht 100%ig fest, dass nur Sie die 13.400,00 Euro mit dieser Einlöse-Nummer abrufen können. Das ist wirklich wahr! [...] blablabla, Einlösefrist 10 Tage, blablabla, unverbindliche Testanforderung überteuertes Mundwasser, blabla [...] Es liegt jetzt nur noch an Ihnen, Ihre Träume wahr werden zu lassen. Ein neues Auto, eine schöne Reise, eine neue Küche, ... Ich bin sicher, dass Sie sich mit 13.400,00 Euro einen Wunsch erfüllen können. [...]
Tja, was sagt man dazu? Spam als Hardcopy... Wie war das noch mal mit den Gewinnzusagen?
§ 661 a BGB "Gewinnzusagen". Ein Unternehmer [(+)], der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen [(+)] an einen Verbraucher [(+)] sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat [(+)], hat diesen Preis zu leisten.
Da helfen weder die vage Formulierung von oben, noch dass klein "ich anerkenne die von mir gelesenen Geschäftsbedingungen in der Versandhülle, noch die Bestimmung in den (tatsächlich IM UMSCHLAG abgedruckten) AGB "Unabhängig von allen im werblichen Umfeld des Mailings gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung eventuell erweckten Eindruck, ist erst durch eine Einladung zur Preisvergabe die Sicherheit gewährleistet, einen größeren Preis zu erhalten." Jetzt müsste man nur noch einen ordentlich passivlegetimierten Beklagten finden, der hinter der ganzen Geschichte steckt...

§ 129 Manchmal fahre ich nach München ;-)


Für den einen das Paradies, für den anderen die Hölle... Die Bibliothek des Max-Planck-Institus München. Mich als lieben Doktoranden der Uni Augsburg haben sie rein gelassen, in die heiligen Hallen, die mit der neuesten Literatur zum englischem Gesellschaftsrecht in ganz Bayern ausgestattet sind (*sabber*). Nach einem kleinen Kopier-Marathon bin ich mir sicher: ich komme wieder!


Und nebenbei ist mir aufgefallen, dass die Briten es einfach viel mehr drauf haben, ihre Jura-Bücher ordentlich zu gestalten, zumindest von außen machen die doch viel mehr her, als die langweiligen deutschen in einfarbig mit Nur-Text-Titelbild...

6.03.2007

§ 128 I'll sue ya!



Schönes Video zum Wochenende. Abgesehen dass Weird Al Yankovic ohnehin großartige Musikparodie macht ist das einfach DER Song für den selbständigen Shopping-Mall-Anwalt in den Staaten, der diesen Song wohl jeden Tag auf der Fahrt in sein Büro hören wird :)

Herrlich auch dass die meisten der vorkommenden Lawsuits so oder so ähnlich tatsächlich vor amerikanischen Gerichten erhoben wurden, manche auch in der ersten Instanz erfolgreich. Mal wieder eine Gelegenheit zum Kopfschütteln über die großartigste Nation der Welt...

6.02.2007

§ 127 Kampf dem Monopol!

Nein, ich will mich damit nicht den vielen Demonstranten anschließen, denen der G8 Gipfel als himmelschreiende Ungerechtigkeit erscheint, ich meine damit DEN münchner Juristischen Verlag, der sich für die Inhaber als wahre Gelddruckmaschine erwiesen haben muss, und von dem ich noch zwei Nachlieferungen zum lustigen Nachsortieren hier liegen habe!

Da ja bekanntlich für juristisches Arbeiten immer ein aktueller Kommentar nötig ist, weil sich die Kommentierungen ständig besser und aktueller werden, komme ich mit meiner popeligen 23. Auflage des ZPO Kommentars, den mir damals die Bibliothek des BayOLG (Gott hab es seelig) zur Verfügung gestellt hat, nicht mehr weit. Und auch die 49. Auflage (1999) des StGB Kommentares, der zulässiges Hilfsmittel im 2. Staatsexamen wäre, ist nach der StGB Reform auch nicht mehr "up to date".

Doch zu meinem Glück hat die Bibliothek des BGH gerade wieder eine neue Lieferung druckfrischer Kommentare bekommen und mistet die Vorauflagen zu Spottpreisen aus. ZPO Kommentar für 18 statt 55 EUR und StGB Kommentar für 24 statt 70 EUR. Und das in der Vorauflage zur aktuellen. Ich fühle mich damit schon fast auf dem neuesten Stand! (Und vor dem Examen gönne ich mir dann die aktuellen Auflagen...)