6.11.2007

§ 130 Mal eben 13.400,00 EUR verdienen?

Diese "Gewinn-Zuteilung" kam heute mit der Post. Ich frage mich wirklich, wer in unserem Haushalt eine Person über 70 Jahren vermutet, aber o.k....
Persönlicher Aufruf zur Scheck-Anforderung, Frau S--------: Denn Sie haben 13.400,00 Euro gewonnen. Der Scheck wartet schon in unserem Safe auf Sie! Sehr geehrte Frau S-----------, es ist wirklich wahr! Der Gewinn in Höhe von 13.400,00 Euro liegt als Scheck zur Auszahlung für Sie bereit, wenn die gewinnende Einlöse-Nummer 658843 lautet [nehe, is klar...]. Daran besteht kein Zweifel mehr, denn ihnen alleine wurde die persönliche Einlöse-Nummer 658843 zugeordnet. Außer Ihnen wurde keinem anderen diese Nummer zugeordnet. Ja, Frau [...], Sie sind die einzige Person, die mit der persönlichen Einlöse-Nummer 658843 bei uns registriert worden ist. Dadurch steht 100%ig fest, dass nur Sie die 13.400,00 Euro mit dieser Einlöse-Nummer abrufen können. Das ist wirklich wahr! [...] blablabla, Einlösefrist 10 Tage, blablabla, unverbindliche Testanforderung überteuertes Mundwasser, blabla [...] Es liegt jetzt nur noch an Ihnen, Ihre Träume wahr werden zu lassen. Ein neues Auto, eine schöne Reise, eine neue Küche, ... Ich bin sicher, dass Sie sich mit 13.400,00 Euro einen Wunsch erfüllen können. [...]
Tja, was sagt man dazu? Spam als Hardcopy... Wie war das noch mal mit den Gewinnzusagen?
§ 661 a BGB "Gewinnzusagen". Ein Unternehmer [(+)], der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen [(+)] an einen Verbraucher [(+)] sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat [(+)], hat diesen Preis zu leisten.
Da helfen weder die vage Formulierung von oben, noch dass klein "ich anerkenne die von mir gelesenen Geschäftsbedingungen in der Versandhülle, noch die Bestimmung in den (tatsächlich IM UMSCHLAG abgedruckten) AGB "Unabhängig von allen im werblichen Umfeld des Mailings gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung eventuell erweckten Eindruck, ist erst durch eine Einladung zur Preisvergabe die Sicherheit gewährleistet, einen größeren Preis zu erhalten." Jetzt müsste man nur noch einen ordentlich passivlegetimierten Beklagten finden, der hinter der ganzen Geschichte steckt...

2 Comments:

Blogger Daniel said...

Ich bilde mir ein, im Fernsehen mal nen Bericht über jemanden gesehen zu haben der sich geschäftsmäßig auf die Suche nach den passivlegitimierten in solchen Fällen begibt. Und der konnte recht angenehm davon leben...

19:42  
Blogger Juri§tenpack said...

Das glaub ich doch gern, wenn jemand dahinter steckt, der den ausgelobten Preis auch zahlen kann, würde ich so einen Prozess auch führen bzw. finanzieren (und wenn der Passivlegitmierten-Finder nur die Hälfte des "Gewinns" bekommt, lohnt sich das wirklich...)!

21:10  

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