§ 84 Cyber Sex?

Jeder spricht zu Zeit über "Second Life", das weltweite Live-ich-habe-kein-reelles-Leben-mehr-Online-(Rollen?-)Spiel. Da will ich mich doch gleich mal anschließen, außerdem wird es mal wieder Zeit für einen juristischen Post, desshalb verbinden wir das doch einfach mal...
Nachdem sich auch schon die Mitblogger bei Vier Strafverteidiger und Das interessiert doch wieder keine Sau (m.E. übrigens ein SEHR cooler Blogname!) dem Thema gewidmet haben, hier also auch noch einmal der Link auf "Sex in Second Life" (Netzzeitung).
Tenor des ganzen: Nachdem man in Second Life seinen Avatar ganz nach Belieben gestalten kann, kann man dort auch gerne mal in der Optik eines Tieres oder kleinen Kindes herumlaufen. Man kann in Second Life auch mit anderen Avataren Sex haben. Und wenn das nun mal mit einem Avatar passiert, der Tier- oder Kindergestalt hat zählt das ganze wohl schon als die Verbreitung bzw. Zugänglichmachung von Pornographie.
Gut, das Kinderporno-Problem kann ich auch nicht gutheisen, ist schon sehr krank sowas auch wenn nur virtuell dargestellt. Aber bei den Tieren hätte ich eine Lösung: Nachdem die Netzzeitung in ihrer Überschrift so schön fragt: Verstoßen diese Füchse gegen das Strafrecht? Kann ich neben "Nein, wenn dann nur gegen einzelne Paragraphen daraus," auch noch antworten: "Nein, meiner Meinung nach nicht, denn § 184 III 2. HS. 2. Alt. StGB stellt nur das verbreiten von Pornographie, die die Sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat unter Strafe. Hier haben wir aber -gemäß des Aussehens der beiden Avatrae, worauf es ja wohl ankommen soll- Sex zwischen zwei Tieren (was in jeder ordentlichen Tierdoku nicht fehlen darf!). Trotzdem bleibt es eine mehr als seltsame Sache, sich als sein Tier-Alter-Ego mit anderen, ach lassen wir das..."
So, jetzt habe ich dermaßen oft die Wörter Sex und Porno in diesem Post erwähnt, dass mir ein höheres Suchmaschinen-Ranking fast schon sicher ist!
Nachdem sich auch schon die Mitblogger bei Vier Strafverteidiger und Das interessiert doch wieder keine Sau (m.E. übrigens ein SEHR cooler Blogname!) dem Thema gewidmet haben, hier also auch noch einmal der Link auf "Sex in Second Life" (Netzzeitung).
Tenor des ganzen: Nachdem man in Second Life seinen Avatar ganz nach Belieben gestalten kann, kann man dort auch gerne mal in der Optik eines Tieres oder kleinen Kindes herumlaufen. Man kann in Second Life auch mit anderen Avataren Sex haben. Und wenn das nun mal mit einem Avatar passiert, der Tier- oder Kindergestalt hat zählt das ganze wohl schon als die Verbreitung bzw. Zugänglichmachung von Pornographie.
Gut, das Kinderporno-Problem kann ich auch nicht gutheisen, ist schon sehr krank sowas auch wenn nur virtuell dargestellt. Aber bei den Tieren hätte ich eine Lösung: Nachdem die Netzzeitung in ihrer Überschrift so schön fragt: Verstoßen diese Füchse gegen das Strafrecht? Kann ich neben "Nein, wenn dann nur gegen einzelne Paragraphen daraus," auch noch antworten: "Nein, meiner Meinung nach nicht, denn § 184 III 2. HS. 2. Alt. StGB stellt nur das verbreiten von Pornographie, die die Sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat unter Strafe. Hier haben wir aber -gemäß des Aussehens der beiden Avatrae, worauf es ja wohl ankommen soll- Sex zwischen zwei Tieren (was in jeder ordentlichen Tierdoku nicht fehlen darf!). Trotzdem bleibt es eine mehr als seltsame Sache, sich als sein Tier-Alter-Ego mit anderen, ach lassen wir das..."
So, jetzt habe ich dermaßen oft die Wörter Sex und Porno in diesem Post erwähnt, dass mir ein höheres Suchmaschinen-Ranking fast schon sicher ist!
2 Comments:
Gott sei Dank sträubt sich meine Grafikkarte gegen die Installation von Second Life...
Wobei ich letztens im TV gesehen hab, dass einige wenige dort angeblich richtig Kohle machen...
Klar doch, wenn sich genügend Dumme finden, kann man überall gut Kohle machen.
à propos: Wie steht es jetzt eigentlich um den geschlossenen "Zweite Hand Haus"-Fonds? :-)
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