12.07.2006

§ 49 Illegale Vervielfältiger sind Vergeher

Gerade in diesem Beitrag im großartigsten lawblog aller Zeiten gefunden. Der Artikel als solcher ist zwar eher mittelmaß, aber die Kommentare sind unglaublich!
Nachdem dem Juristen ja schon länger klar ist, dass der Spruch "Raubkopierer sind Verberecher" so beim besten Willen nicht geht (wo ist denn da bitte die kausal mit der Wegnahme (welche Wegnahme?) verknüpfte Gewalt oder Drohung? Und "werden mit Freiheitsstrafe BIS ZU drei Jahren bestraft" bedeutet für Kenner des § 12 StGB dass es sich bei der Tat nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen handelt...), "Illegale Verfielfältiger sind Vergeher" aber nun wirklich nicht annähernd so griffig und abschreckend klingt, wie das Original, sollen jetzt wohl andere Wege eingeschlagen werden:

"Ben (der unerwüschte) meint: (7. 12 .2006 um
07:15)
@3
Bitte nicht mehr den Begriff Raubkopierer verwenden, das
ist mittlerweile als zu verharmlosend erkannt. Sinnvolle Alternativen wären
Raubmordkopierer, Raubkopierermörder und Raubmordkopiervergewaltiger.


MaxR meint: (7. 12 .2006 um 08:08)
@3: Alles viel zu harmlos.
Entweder Kopierterrorist oder sogar, wenns ganz verwerfliches Tun
ist: Kopierkinderschänder!Nun gut, Raubmordkopierkindervergewaltiger geht
noch an.

Der andere Jens meint: (7. 12 .2006 um 08:48)
Nicht zu vergessen:Raubmordkopierer/-in, Raubkopierermörder/-in,
Raubmordkopiervergewaltiger/-in "

Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen Verbindungen wäre mein Vorschlag, und bei so einem Tatvorwurf kann die Strafnorm dann schon mal ruhig eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen.

(Nur leider passt "Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen verbindungen sind Verbrecher" nicht mehr in einen 30-Sekunden Kinowerbespot... C'est la vie!)

1 Comments:

Blogger JNK-myhotlife said...

Da musste ich mich ja trotz heftigster Kopfschmerzen kaputtlachen! Ideen gibt´s...

20:18  

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