§ 49 Illegale Vervielfältiger sind Vergeher

Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen Verbindungen wäre mein Vorschlag, und bei so einem Tatvorwurf kann die Strafnorm dann schon mal ruhig eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen."Ben (der unerwüschte) meint: (7. 12 .2006 um
07:15)
@3
Bitte nicht mehr den Begriff Raubkopierer verwenden, das
ist mittlerweile als zu verharmlosend erkannt. Sinnvolle Alternativen wären
Raubmordkopierer, Raubkopierermörder und Raubmordkopiervergewaltiger.
MaxR meint: (7. 12 .2006 um 08:08)
@3: Alles viel zu harmlos.
Entweder Kopierterrorist oder sogar, wenns ganz verwerfliches Tun
ist: Kopierkinderschänder!Nun gut, Raubmordkopierkindervergewaltiger geht
noch an.
Der andere Jens meint: (7. 12 .2006 um 08:48)
Nicht zu vergessen:Raubmordkopierer/-in, Raubkopierermörder/-in,
Raubmordkopiervergewaltiger/-in "
(Nur leider passt "Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen verbindungen sind Verbrecher" nicht mehr in einen 30-Sekunden Kinowerbespot... C'est la vie!)
1 Comments:
Da musste ich mich ja trotz heftigster Kopfschmerzen kaputtlachen! Ideen gibt´s...
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