§ 49 Illegale Vervielfältiger sind Vergeher
Gerade in diesem Beitrag im großartigsten lawblog aller Zeiten gefunden. Der Artikel als solcher ist zwar eher mittelmaß, aber die Kommentare sind unglaublich!Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen Verbindungen wäre mein Vorschlag, und bei so einem Tatvorwurf kann die Strafnorm dann schon mal ruhig eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsehen."Ben (der unerwüschte) meint: (7. 12 .2006 um
07:15)
@3
Bitte nicht mehr den Begriff Raubkopierer verwenden, das
ist mittlerweile als zu verharmlosend erkannt. Sinnvolle Alternativen wären
Raubmordkopierer, Raubkopierermörder und Raubmordkopiervergewaltiger.
MaxR meint: (7. 12 .2006 um 08:08)
@3: Alles viel zu harmlos.
Entweder Kopierterrorist oder sogar, wenns ganz verwerfliches Tun
ist: Kopierkinderschänder!Nun gut, Raubmordkopierkindervergewaltiger geht
noch an.
Der andere Jens meint: (7. 12 .2006 um 08:48)
Nicht zu vergessen:Raubmordkopierer/-in, Raubkopierermörder/-in,
Raubmordkopiervergewaltiger/-in "
(Nur leider passt "Raubmordkopierkindervergewaltiger mit terroristischen verbindungen sind Verbrecher" nicht mehr in einen 30-Sekunden Kinowerbespot... C'est la vie!)

1 Comments:
Da musste ich mich ja trotz heftigster Kopfschmerzen kaputtlachen! Ideen gibt´s...
Post a Comment
<< Home