§ 40 Grundbücher

Und wenn man sich mal eine Zeitlang mit Grundbuchauszügen beschäftigt hat, wird einem langsam klar, dass der ominöse "Buchbesitzer" (§ 893 BGB) schneller vorkommen kann als einem lieb ist... Und NEIN; ich habe kein Grundbuch von einem laufenden Projekt abfotografiert, ich bin doch nicht lebensmüde... Das hier finde sich unter http://www.kubus-imm.de/Bilder/grundbuch-alt.jpg.
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