§ 379 zweigliedriger Streitgegenstand
Ich hätte nicht gedacht, dass ich die Theorie vom zweigliedrigen Streitgegenstand wirklich einmal anwenden muss, aber es kommt immer anders als man denkt:
Die gute Frau auf der Gegenseite schickt uns gerade ein kurzes Schreiben per Fax in dem sie darauf hinweist, dass wir doch gefälligst die Klage zurück nehmen sollen, da sie in der Sache schon verurteilt wurde und nicht noch einmal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.
Dass das Urteil, dass sie beigefügt hat mit unserer Mandantin mal so gar nichts zu tun hat, außer dass vielleicht (und das ist noch nicht mal erkennbar) eine ähnliche betrügerische Handlung des Mannes der Gegnerin vorlag. Das unsere Mandantin an dem Rechtsstrieit mal gar nicht beteiligt war, ist für die Gegnerin natürlich ebenso wenig relevant, als dass es sich um eine Leistungs- und keine Anfechtungsklage gehandelt hat.
Langsam verstehe ich, warum das Schreiben von der Gegnerin persönlich kommt und nicht von ihrem Anwalt. Den Kollegen habe ich mal in Kenntnis gesetzt und um kurze Stellungnahme gebeten...
Die gute Frau auf der Gegenseite schickt uns gerade ein kurzes Schreiben per Fax in dem sie darauf hinweist, dass wir doch gefälligst die Klage zurück nehmen sollen, da sie in der Sache schon verurteilt wurde und nicht noch einmal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.
Dass das Urteil, dass sie beigefügt hat mit unserer Mandantin mal so gar nichts zu tun hat, außer dass vielleicht (und das ist noch nicht mal erkennbar) eine ähnliche betrügerische Handlung des Mannes der Gegnerin vorlag. Das unsere Mandantin an dem Rechtsstrieit mal gar nicht beteiligt war, ist für die Gegnerin natürlich ebenso wenig relevant, als dass es sich um eine Leistungs- und keine Anfechtungsklage gehandelt hat.
Langsam verstehe ich, warum das Schreiben von der Gegnerin persönlich kommt und nicht von ihrem Anwalt. Den Kollegen habe ich mal in Kenntnis gesetzt und um kurze Stellungnahme gebeten...