10.17.2008

§ 270 Schwarzsseher


Nur so am Rande: lohnt es sich, sich nach dem Examen langsam mal mit Insolvenzrecht zu beschäftigen? Ist das das Rechtsgebiet der nahen Zukunft? Eigentlich gilt ja das gleiche wie bei Bestattern: Insolvenzverwalter braucht man immer...

3 Comments:

Blogger Mr. Bing said...

Es ist mir sowieso schleierhaft, warum wir z.B. Wasserrecht auswendig kennen sollen, aber nicht mal in der Uni irgendwie mit der InsO in Berührung gekommen sind...vielleicht ist Wasserrecht für uns doch praxisrelevanter ;)

13:12  
Blogger Juri§tenpack said...

Da stellt sich im Zusammenhang mit dem Post-Thema doch die Frage, ob ein verzweifelter Geschäftsführer, der sich ertränkt, den Tatbestand des Einbringens von Feststoffen im Sinne des § 3 I Nr. 4 WHG verwirklicht. m.E. schon...

17:25  
Blogger Rychy said...

Nicht zu vergessen, das auch der Galgen zum sich selbst erhängen bei entsprechender Distanz eine Anlage am Wasser sein kann...

18:22  

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