2.07.2008

§ 211 E-Mail ins Tal der Doofen

Einfach mal wirken lassen:

Von: [Großartiger AG-Leiter]
An: [Alle AG-Teilnehmer, vor allem die Doofen]

Sehr geehrter Damen und Herren der [unsere AG],

für die Unterrichtseinheit morgen bzw. am Montag übersende ich Ihnen noch einmal die Angabe der 8. Pflichtklausur. Die Zusatzklausur hatte ich ja schon einmal per E-Mail verschickt.

Da immer wieder in Strafrechtsklausuren die Formulierung „Er ist strafbar eines Betrugs“ etc. auftaucht, ich aber bereits im 2. Semester gelernt habe, dass es zwar „schuldig eines Betrugs“, aber „strafbar wegen Betrugs“ heißt [ganz offensichtlich wurde ihm aber nicht beigebracht, dass man eine Mail an mehrere Personen nicht mit "sehr geehrter Damen und Herren" beginnt. Man kann ja nicht alles haben...], habe ich mich im Internet auf die Suche nach Grammatikregeln für Strafrechtsklausuren gemacht und bin auf einen kleinen, sehr lesenswerten Beitrag aus der Uni Hamburg gestoßen, den ich Ihnen als pdf-Datei anhänge. Lesen Sie dort bitte wenigstens auf S. 4 unter B I. nach.

Mit freundlichen Grüßen

[AG-Leiter]


By the way lautet der nachzulesende Text auf Seite 4 übrigens unter anderem: "Wenn ihr keine Lust auf grammatische Untiefen habt, lernt es auswendig. Korrektoren und vor allem Richter reagieren allergisch auf Fehler in diesem Bereich, auch wenn sie die grammatikalische Begründung zumeist selbst nicht kennen...





2 Comments:

Blogger Mr. Bing said...

Ich sehe schon, eure AG ist sich über die Qualität ihres AG-Leiters weitestgehend einig ;)

13:07  
Blogger Juri§tenpack said...

Deshalb werden da am Montag wohl auch nur 3 Personen auflaufen. Der Rest hat "zufällig" Urlaub...

23:36  

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