§ 109 Trial and error
Versuch und Irrtum, so kann man glaube ich meinen gerade geschriebenen ersten Versuch einer Urteilsklausur getrost nennen. Wenn man schon in der Klausur merkt, dass man unglaublichen Stuss zusammenschreibt und keine Ahnung vom Urteilsstil hat, sollte man evtl. doch lieber aufhören als weiterzuschreiben. Trotzdem tapfer abgegeben. Eigentlich bin ich ja ganz froh drüber, dass dieses Gefühl des absoluten Versagens nicht erst in der ersten Pflichtklausur kam.
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