9.07.2010

§ 389 Juristensprech

Juristensprech (aus einem Hinweisbeschluss des OLG):

"Die Drittwiderbeklagte wird aufgefordert, ihren Vortrag stärker an § 138 Abs. 1 ZPO zu orientieren."


Deutsch:

"Wir wissen, dass Ihr uns verarschen wolltet und haben das herausgefunden. Bleibt gefälligst bei der Wahrheit!"


(Wir vertreten hier selbstverständlich die Gegenseite...)

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