§ 297 Überbrückungsmusik...
Damit den geneigten Lesern dieses Blogs nicht langweilig wird:
Was historisches
und was zum Spielen (Achtung, kann schnell mal einige Stunden verschlingen...)
Privates und juristisches in (noch) einem Weblawg...
Trödelvertrag
Hauptanwendungsfall:
Autooccasionshandel. Der Trödler erhält vom Vertrödler eine bewegliche Sache, die er bis zu einem gewissen Zeitpunkt verkaufen muss (der Vertrag ist befristet). Kann er sie verkaufen, schuldet er dafür dem Vertrödler einen festen Schätzpreis; eine allfällige Differenz des Verkaufspreises zum abgemachten Preis geht zugunsten/zulasten des Trödlers. Also Abschluss in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Kann er nicht verkaufen, geht die Sache an den Vertrödler zurück. Der Trödler ist dem Vertrödler keine Rechenschaft über den abgeschlossenen Verkaufvertrag schuldig.
Na? Wer hat's gefunden? Oben rechts: "Cialis" dafür habe ich täglich ein paar Mal Werbung im Spam-Ordner. Aber liebe Spammer, das ist bei mir alles vergebliche Liebesmüh, ich hab' nämlich die Superpotenz-Hörkasette gekauft!
Bin ich der einzige, der dabei an Dr. House denken muss?
Lustiger(?) Weise tut mir seit Vorgestern auch der rechte Fuß ziemlich weh, so dass ich ein wenig humple...