§ 174 Beschaulich

Immerhin waren die Richter äußerst nett und Referendarsfreundlich. Die Verhandlungen als solche waren es eher nicht: Ein Zeuge in einer Sache wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort hat sich mit einem Freispruch erledigt, da der Zeuge bei der Polizei sich die Tatsachen noch anders vorgestellt hat, als bei Gericht;
ein Angeklagter hielt es gar nicht erst nötig, zu erscheinen. Laut seinem (anwesenden) Anwalt hatte er am Wochenende einen Rückfall in die Alkoholsucht und befinde sich jetzt in einer Entzugsklinik, von der er (der Angeklagte) nicht wisse, welche dies sei. Diesmal habe ich sogar daran gedacht und einen Haftbefehl beantragt;
in der Sache des "netten Mannes", der auf den Namen seiner thailändischen Frau ein Gewerbe angemeldet und mit deren nachgeahmter Unterschrift in der Pleite wieder abgemeldet hat, musste ich mich schon sehr zusammenreißen, kein emotionales und völlig unsachliches Plädoyer zu halten. Mittlerweile arbeitet der Angeklagte übrigens als "beratender Geschäftsführer" bei einer englischen Limited, von der er "absolut keine Ahnung" hat, wer deren Gesellschafter sind. Leider hat er da genau den falschen Sitzungsvertreter abbekommen, einen der nämlich weiß, dass Anfragen beim englischen Companies House schnell und günstig zu bekommen sind und einen der weiß, dass die faktische Geschäftsführung durch eine Person, der in einem anderen Land das Betreiben eines Gewerbes untersagt wurde, im englischen Gesellschaftsrecht ziemlich streng geahndet wird. Mal sehen, ob da eine Mitteilung nach Cardiff nötig wird...
0 Comments:
Post a Comment
<< Home