§ 96 Nutzlos?

Auf den ersten Blick erscheint es ziemlich unsinnig, ein Werk dass sich durch seine ständige Aktualität durch regelmäßige Nachlieferungen auszeichnet als fest gebunden herauszugeben, aber es kann durchaus auch Vorteile haben. Preislich z.B. glaube ich dass es wenig Unterschied macht, ob man sich das zwei Mal im Jahr erscheinende fest gebundene Werk für ca. 40 EUR besorgt oder lieber die ca. 3 - 4 Nachlieferungen zum selben Preis einheftet (was das wieder für ein Zeitaufwand ist!). Außerdem sieht es in der Kanzleibibliothek irgendwann schon eindrucksvoll aus, wenn 10 oder mehr Schönfelder nebeneinander stehen, so kann jedenfalls dem Mandanten vor Augen geführt werden dass Gesetze einem stetigen Wandel unterliegen.
Trotzdem: Aus Sicht eines Studenten und Referendars eine blöde Idee! Es ist schon nervig genug, bei jeder Nachlieferung die eigenen Kommentierungen auf 10 - 20 Seiten nachzutragen. Und wer wie ich schon mal einen kompletten Schönfelder nachkommentiert hat, will sich das nie im Leben zwei mal im Jahr antun. Danke, lieber Beck-Verlag, aber ich bleibe bei Loseblatt!
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