1.22.2007

§ 68 EStG


Was für eine herrliche Beschäftigung an einem freien Tag wie heute: Lohnsteuererklärung machen... Immerhin gibt es dabei so einige Lichtblicke im Chaos! Durch die Entfernung zu Hause / Law Firm habe ich Fahrtkosten wie Sau, so dass sich mein Jahreseinkommen auf realistische 177 EUR reduziert... Das sorgt natürlich für eine saftige Rückerstattung. Ebenso bei Birgit.

Anmerkung am Rande: ich finde es schon ein wenig diskriminierend, dass bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern zwingend der Ehemann als Steuerpflichtiger und die Ehefrau praktisch nur als "schmückendes Beiwerk" (weitere Steuerpflichtige) angegeben werden kann. Wenigstens habe ich 2006 mal ein paar Euro steuerpflichtig verdient, so dass nicht wieder ALLE Angaben zum Steuerpflichtigen frei bleiben müssen...

Hmmmm... Wie kann ich denn meine Poker-Verluste geltend machen?

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