§ 389 Juristensprech
Juristensprech (aus einem Hinweisbeschluss des OLG):
"Die Drittwiderbeklagte wird aufgefordert, ihren Vortrag stärker an § 138 Abs. 1 ZPO zu orientieren."
Deutsch:
"Wir wissen, dass Ihr uns verarschen wolltet und haben das herausgefunden. Bleibt gefälligst bei der Wahrheit!"
(Wir vertreten hier selbstverständlich die Gegenseite...)
"Die Drittwiderbeklagte wird aufgefordert, ihren Vortrag stärker an § 138 Abs. 1 ZPO zu orientieren."
Deutsch:
"Wir wissen, dass Ihr uns verarschen wolltet und haben das herausgefunden. Bleibt gefälligst bei der Wahrheit!"
(Wir vertreten hier selbstverständlich die Gegenseite...)