§ 315 Kunst
"Kunst kummt vo' könna, waal wenn's vo' wolln kumma däd, no däd's Wulst hasn!"* hat zumindest unser Kunstlehrer in der Schule immer behauptet. Ich halte es da mit der Definition von Kunst nach Art. 5 GG gemäß Juristenpack "Kunst ist alles, was nicht offensichtlich keine Kunst ist." Ob es sich hierbei um Kunst oder doch nur Wulst handelt, mögen die Leser gerne selbst beurteilen, Kommentare sind willkommen!
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*Übersetzung ins Hochdeutsche: "Kunst kommt von 'Können', denn wenn es von 'Wollen' käme, würde sie Wulst heißen."
2 Comments:
Nachdem ich erlebt hab, dass man gerostete Eisenplatten als Kunst verkaufen kann, würde ich sagen.... dass geht für mindestens 1 Million raus ;)
Also mir gefällts. Und da ich es auch für Kunst halte (und ich zudem nicht der Künstler bin) ist es wohl auch Kunst.
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