§ 235 Stille? Na ja, fast...
Was tut man, wenn die Nachbarn nicht mehr zu ertragen sind und auch auf mehrmalige mitternächtliche Hinweise, doch bitte die Musik runterzudrehen nicht reagieren? Richtig: man wendet sich an den Vermieter. Dieser hat auch gleich einen nicht mehr ganz so netten Breif geschrieben:
Sehr geehrte Frau [Piiiiep],
sehr geehrte Frau [Piiiiiep],
[aha: er weiß also noch gar nicht, dass Frau Piiiiiep schon vor gut einem halben Jahr ausgezogen ist. Interessant. Das behalte ich dann mal im Hinterkopf, um ihn auf einen möglichen Grund zur fristlosen Kündigung hinweisen zu können...]
in meinem heutigen Schreiben wende ich mich an Sie mit der Bitte um Beachtung des mit Ihnen geschlossenen Mietvertrages. Ende März 2008 schrieb mich Ihr Nachbar [Juri§tenpack] an und bat mich doch auf sie beide einzuwirken die Hausordnung in Bezug auf den Punkt "Ruhe" einzuhalten. Er fühlt sich durch Ihre regelmäßigen Feste und Besuche von Freunden / Bekannten in seiner Nachtruhe stark gestört [das kann er laut sagen!]. Zu Ihrer Erinnerung lege ich Ihnen einen markierten Auszug der Hausordnung in Kopie bei.
Bitte unterlassen Sie dies ab sofort. Gegen gelegentliches Feiern hat sicherlich auch Ihr Nachbar nichts einzuwenden, ich bitte nur, wie allgemein üblich sich vorher abzusprechen damit sich Fam. [Juri§tenpack] auch darauf einstellen kann. [...]
Mit freundlichen Grüßen
[Vermieter]
Immerhin sind seit diesem Brief schon ein paar Tage vergangen und die Parties sind - wenn auch nicht weniger - zumindest ein wenig leiser geworden. Anscheinend sind sie in einen anderen Raum abgewandert, um nicht mehr direkt neben unserem alten Schlafzimmer zu feiern. Wenn das so bleibt, sind wir ja relativ glücklich, aber irgendwie glaube ich, dass sich das Thema in spätestens drei Wochen wieder auftun wird...
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