4.08.2011

§ 396 Muhahahaha!

Von der Ex-Mandantin, die meinte, meine Gebühren nicht zahlen zu müssen hatte ich ja schon berichtet. Und was macht man als Anwalt mit Forderungen, die nicht bezahlt werden? Genau: man klagt sie ein.

Auf unsere Honorarklage hat sich meine liebe Ex-Mandantin dann auch von einem weiteren Kollegen vertreten lassen. Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Kollegen liefen gut, sind aber immer wieder gescheitert. Woran es lag, kann ich nur spekulieren, bin mir da aber ziemlich sicher.

Es ging also in die mündliche Verhandlung vor Gericht. Die Richterin wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass sie unsere Forderung als gegeben ansieht und schlug einen Vergleich vor, bei dem meine Ex-Mandantin rund 90% der Forderung zahlen sollte. Da die Ex nicht mit anwesend war, wurde der Vergleich erst mal widerruflich geschlossen.

Am letzten Tag der Widerrufsfrist ein Schreiben des Kollegen. Eine Zeile: "Der Vergleich wird widerrufen." Einen Tag später ein erneutes Schreiben des Kollegen ans Gericht. Wieder nur eine Zeile: "hiermit zeigen wir an, dass wir das Mandat niedergelegt haben."

Ich kann mir schon denken, wie das passiert ist. Gibt es der guten Frau denn nicht zu denken, dass ihre Rechtsauffassung von keinem Berufsjuristen geteilt wird?