Endlich, endlich gehöre auch ich zu dem erlauchten Kreis an Juristen, der mit den Gebrübern Schmidtlein, den in einschlägigen Foren bekannten und ausführlich diskutierten "Geschäftsleuten", die mit ihren großartigen Limiteds "tolle" Downloadseiten anbieten und arglosen Internetnutzern 2-Jahres Verträge angaunern, zu tun hatte.
Und das noch nicht einmal in eigener Sache, sondern in Vertretung. Auch wenn die Sache kurz und schmerzlos funktionnieren sollte (Forderung bestreiten, nie eintretende Einleitung des Mahnverfahrens abwarten, Sache abhaken), ich fühle mich geadelt.
Wem übrigens bei der Kostenrechnung des dubiosen "Kollegen" etwas auffallen sollte, der kann das gerne der Kammer und dem Finanzamt melden. Das finden die beide sicher sehr interessant...
Hauptforderung gem. Rechnung: 96,00 EUR
Mahnkosten: 3,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr NR. 2300 VV aus 96,00 EUR 32,50 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7200 VV 6,50 EUR
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Zwischensumme 138,00 EUR0% Umsatzssteuer (MWSt) aus 42,00 EUR 0,00 EUR
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Gesamtsumme 138,00 EURJa, genau... ich gehe mal davon aus, dass aus den "total berechtigten" Zahlungen, die so eingehen und aus den entsprechenden Gebühren genau so viel Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird, wie in der Rechnung ausgewiesen...